Donnerstag, 20. Januar 2022

Identitätsdiebstahl: BGH-Urteil schützt Geschädigte

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kümmerte sich um einem Fall, bei dem eine Verbraucherin nach einem Identitätsdiebstahl eine Zahlungsaufforderung erhielt, weil ein Unbekannter einen Mobilfunkvertrag zu ihren Lasten abgeschlossen hatte. Sie selbst erhielt keine Leistungen. 

Allerdings wollte ein Inkassounternehmen bei ihr die aufgelaufenen Vertragskosten eintreiben. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Frau nicht zahlen muss. Bis zu diesem Urteil war es allerdings kein leichter Spaziergang: 

Nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Unterlassung geklagt und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewonnen hatte, ging das beklagte Inkasso-Unternehmen in Revision, da es die Entscheidung nicht akzeptieren wollte. 

Am Ende musste der Bundesgerichtshof ein Machtwort sprechen: Da die Verbraucherin den Vertrag nicht abgeschlossen hatte, durfte sie auch nicht zur Zahlung der durch unbekannte Dritte angehäuften Schulden aufgefordert werden. 

Quelle mit weiteren Details: vz Baden-Württemberg

Kostenlose Überprüfung einer Inkasso-Forderung mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale:

                                                              ➝   www.vz-bw.de/inkasso-check

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