Montag, 30. Dezember 2024

Wenn die Nuss nicht schmeckt: Gefahr durch Schimmelpilzgifte

Mit der Herbst -und Winterzeit wurde in vielen Haushalten der Nussknacker wieder ausgepackt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht in diesem Zusammenhang und grundsätzlich darauf aufmerksam, dass beim Verzehr von Nüssen Vorsicht geboten ist. 

Fallen schon beim Schälen der Nüsse/  beim Öffnen der Verpackung Verfärbungen und unangenehme Gerüche auf, sollten sie nicht verzehrt werden. Wenn sie untypisch, gar muffig oder bitter schmecken, sollten sie gleich ausgespuckt und nicht heruntergeschluckt werden.

Zwar ist für die Sicherheit der Lebensmittel zunächst der Hersteller verantwortlich und darüber hinaus entnimmt die amtliche Lebensmittelüberwachung Proben, die in amtlichen Laboratorien analysiert werden Konsumenten können jedoch selbst auch zum Schutz vor Mykotoxinen beitragen: Auf sichtbare und geschmackliche Abweichungen achten sowie Nüsse stets trocken und kühl lagern.  

Hintergrund:

Samstag, 28. Dezember 2024

ADAC Test: 13 kompakte Dachboxen - 8 davon mit "gut" bewertet

Pünktlich zur Skisaison hat der ADAC kompakte Dachboxen getestet - mit überwiegend erfreulichem Resultat: Acht der 13 Boxen konnten bei Crashsicherheit, Fahreigenschaften, Handhabung und Verarbeitung überzeugen und bekamen die Note „gut“, drei waren „befriedigend“ und zwei immerhin „ausreichend“. 

Der Test zeigte auch, dass eine vernünftige Dachbox keineswegs viel kosten muss. Für 350 Euro beispielsweise erhält man eine Box, die ebenfalls mit der Note „gut“ bewertet wird - allerdings mit leichten Einbußen im Komfort.

Die Details zu den getesteten Modellen: 

                       ➝   Dachboxen im ADAC Test: Ist die für 300 oder die für 900 Euro besser?

Freitag, 27. Dezember 2024

Wochenbericht 52/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: ChariTea® chamomile, 35 g, 20 Doppelkammerbeutel
    Details: hier
  • Rückruf: Grüner Tee "Princess Java Traditional", 200 g
    im Doppelkammerbeutel (100 x 2 g)
    Details: hier
  • Rückruf via Woolworth: Kostüm-Kofpfbedeckung "Zombiehirn"
    Details: hier
  • Rückruf (Bayern) / Achtung, Milch-Allergiker:
    Theo’s Eierlikör laktosefrei 500 ml
    Details: hier
  • Rückruf: Backensholzer Hof  Deichkäse Schnittkäse laktosefrei, c.a. 650 g
    Details: hier

Montag, 23. Dezember 2024

Seriöse Spendenorganisationen erkennen

In der besinnlichen Weihnachtszeit steigt die Spendenbereitschaft vieler Menschen. Leider wird dies auch von betrügerische Spendensammler und Organisationen ausgenutzt, die sich an der Not anderer bereichern wollen. Doch wie lassen sich Betrüger von seriösen Spendensammlern unterscheiden? 

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät hierzu: 

Die  Spendenberatung des Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) hilft, Hilfsangebote anhand von verlässlichen Kriterien besser einschätzen zu können. Wer sich noch unschlüssig ist, kann sich beim DZI außerdem nach einem passenden Projekt erkundigen. 

In einer Datenbank können Sie ➝ gute Institutionen und Hilfeeinrichtungen auch bequem in einer Datenbank recherchieren

Diese grundsätzlichen Tipps der Polizei sollten bei jeder Aufforderung zum Spenden beachtet werden:

Samstag, 21. Dezember 2024

Wochenbericht 51/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Action: Nuagé Babypuder, talkumfrei, 284 g
    Details: hier
  • Rückruf: nuna Tafeltrauben hell kernlos, im Beutel
    Details: hier
  • Rückruf von Ziegenrohmilchkäse (Thekenware):
    - Tomme Lactique
    - Marbré de Moyon
    - St Maxime
    Details: hier
  • Rückruf: Frankenland Deutsche Markenbutter mildgesäuert, 250 g
    Details: hier
  • Rückruf (Bayern): Penny Deutsche Markenbutter mild, 250 g
    Details: hier
  • Rückruf: GUT&GÜNSTIG Wiener Würstchen, 2 x 200 g
    Details: hier

Montag, 16. Dezember 2024

Bürger-Cert: Neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik = BSI ) ist wieder erschienen.
(Lesbar auch ohne Anmeldung/Abo.)

Diesmal über:
  • Elektronische Patientenakte: Unzureichende Informationen
  • BSI weist auf vorinstallierte Schadsoftware auf IoT-Geräten hin
  • WhatsApp-Phishing hat gerade Konjunktur
  • Hände weg von kostenlosem KI-Videoeditor
  • Chrome warnt bei Malware-Verdacht künftig eindringlicher
  • Smarte Weihnachtsgeschenke vor Cyberkriminellen schützen
,.. und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: ➝ Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Samstag, 14. Dezember 2024

ADAC Tipps: Weihnachtsbaum sicher transportieren

Der Weihnachtsbaum gehört für viele Menschen zum Fest einfach dazu – doch der Weg vom Händler nach Hause birgt Gefahren, wenn der Baum nicht ordnungsgemäß gesichert wird.

Bei einem Crashtest des ADAC mit 50 km/h löste sich ein 32 Kilogramm schwerer Baum vom Dachträger und flog unkontrolliert über die Motorhaube. Die Folgen eines solchen Unfalls können neben erheblichen Schäden am Fahrzeug auch schwere Verletzungen sein. 

Auch beim Transport im Auto sollte der Weihnachtsbaum sicher transportiert werden - die Kräfte bei einer Notbremsung oder einem Unfall können den Baum ebenfalls zu einem gefährlichen Geschoss machen .

Daher sind entsprechende Sicherungsvorschriften beim Transport des Baums durchaus nötig. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer den Christbaum mit dem Fahrrad nach Hause bringen will, muss übrigens grundsätzlich die gleichen Regeln beachten wie beim Transport mit dem Auto.

Der ADAC erklärt hier, was man diesbezüglich beachten sollte: 

                          ➝  Weihnachtsbaum mit dem Auto oder Fahrrad transportieren: So geht's

Freitag, 13. Dezember 2024

Wochenbericht 50/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Alnatura Geflügelwürstchen im Glas, 390 g
    Details: hier
  • Rückruf via TEDi: Mini-Puppen (Delfin, Tennis, Skateboard)
    Details: hier
  • Rückruf: Diverse MadeGood Granola Riegel
    Details: hier
  • Rückruf/ Achtung, Schwefel-Allergiker:
    Annam Trockene Kokosnuss Halbschnitt, 350 g
    Details: hier
  • Rückruf: Schwarzes Backblech der Marke XINGBANG
    Details: hier
  • Rückruf via REWE: Le Gruyere Käse in Scheiben, 120 g Packung
    Details: hier
  • Rückruf: Diverse Brotaufstriche und Feinkost-Salate verschiedener Marken
    Details: hier
  • Rückruf via METRO: AKI Sardinellenfilets in Sonnenblumenöl, 600 g
    Details: hier
  • Rückruf via MB Lederwaren-Importe:
    Herrengürtel in der Farbe Cognac (dunkelbraun/orange)
    Details: hier

Donnerstag, 12. Dezember 2024

So schützen Sie Ihr Kind vor Verbrühungen und Verbrennungen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht darauf aufmerksam, dass sich die meisten Verletzungen durch Verbrühen oder Verbrennen bis zum Vorschulalter ereignen. 

Demnach ist das Risiko in den ersten beiden Lebensjahren besonders hoch; denn in der Regel kann das Kind in dem Alter laufen, somit Gegenstände erreichen und z.B. heiße Töpfe und Pfannen oder brennende Kerzen zu sich herunterziehen. 

Die meisten dieser Unfälle passieren in Momenten kurzer Unaufmerksamkeit und könnten bereits durch einfache vorbeugende Maßnahmen vermieden werden. 

Daher informiert die BZgA auf ihrer Website kindergesundheit-info.de auch zu diesem Thema und gibt Tipps, wie man Kinder vor entsprechenden Verletzungen schützen kann:  

So schützen Sie Ihr Kind vor Verbrühungen und Verbrennungen 

Tipps zur Ersten Hilfe

Mittwoch, 11. Dezember 2024

Analyse des Bundesverbands der Verbraucherzentralen: Krankenkassen informieren unzureichend über die Elektronische Patientenakte

Ab Anfang 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten - wer dies nicht möchte, muss der ePA aktiv widersprechen. 

Vor der Einführung müssen die Krankenkassen allerdings nach ➝ § 343 Absatz 1a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch(V) ihren Versicherten umfassendes und geeignetes Informationsmaterial in verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren Sprache barrierefrei zur Verfügung stellen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat daher eine Untersuchung durchgeführt, in der er die Versichertenanschreiben zur neuen ePA von 14 gesetzlichen Krankenkasse analysiert hat und stellte aus sener Sicht fest: In vielen Fällen reichen die untersuchte Versichertenanschreiben nicht aus, um eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA zu treffen. 

In den vorliegenden Versichertenanschreiben wird demnach für weitere Informationen zur ePA teils nur auf die Internetseiten der jeweiligen Krankenkassen verwiesen. Dies setzt voraus, dass die Versicherten ein entsprechendes internetfähiges Endgerät zur Verfügung haben.

Gleiches gilt teilweise auch für Versicherte, die ihrer ePA widersprechen möchten, wenn dieser beispielsweise nur mittels QR-Code oder einem Online-Formular als Möglichkeit zum Widerspruch ausgewiesen wird.

Pressemitteilung mit weiteren Details:

                       ➝    Elektronische Patientenakte: Krankenkassen informieren unzureichend

Dienstag, 10. Dezember 2024

ADAC Vergleich in 25 Alpen-Skigebieten:
Große Preisunterschiede bei den Nebenkosten

Winterurlaub in den Alpen ist in der Regel ein teures Vergnügen. Die größten Preisfaktoren neben den Übernachtungskosten: Skipass und Skikurs. Aber auch die Kosten wie etwa für den Verleih der Ausrüstung und die Verpflegung in den Hütten setzen ein gewisses Budget voraus. 

Der ADAC wollte es genauer wissen und hat einen Preisvergleich der Urlaubsnebenkosten in 25 Alpen-Skigebieten durchgeführt; wobei die Übernachtung nicht miteinbezogen wurde. Das Ergebnis des Vergleichs mit Spartipps gibt es hier: 

                                 ➝  Kosten für den Skiurlaub: 25 Orte im ADAC Vergleich

Montag, 9. Dezember 2024

Elektrische Weihnachtsdeko:
Achtung, gefälschte CE-Kennzeichen im Umlauf

Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass elektrische Weihnachtsdeko nicht immer unbedenklich verwendet werden kann. 

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt: "Bei Käufen von Händlern außerhalb der EU stellen wir immer häufiger fest, dass gefälschte CE-Kennzeichen im Umlauf sind. Verbraucher können nicht einfach darauf vertrauen, dass die Produkte, die sie online kaufen, sicher sind“. 

Entsprechen elektrische Produkte nicht den europäischen Standards, können sie Brände verursachen. „Umso wichtiger ist es, dass Verbraucher auf die Herkunft achten und sich nicht von sehr niedrigen Preisen locken lassen“, sagt Tatjana Halm. 

Gibt es keine Angaben zum Hersteller, sollten Verbraucher die Ware lieber nicht kaufen. Wer auf Online-Marktplätzen wie Temu, Amazon und Co. shoppt, sollte zusätzlich prüfen, wo der Händler sitzt und ob bei einer Rücksendung die Versandkosten selbst bezahlt werden müssen. Denn sie können bei einem Versand in das Ausland schnell den eigentlichen Kaufpreis übersteigen.

Freitag, 6. Dezember 2024

Wochenbericht 49/2024

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Serviceprogramm für das iPhone 14 Plus bei Problemen mit der Rückkamera
    Details: hier
  • Rückruf: Schani Original Basmati Rice (Basmatireis), 1 kg
    Details: hier
  • Rückruf: Bünting Tee Bio Brennnessel, 20 Aufgussbeutel á 2 g
    Details: hier

Mittwoch, 4. Dezember 2024

ADAC Tipp: Die 18 schönsten Weihnachts- und Christkindlmärkte

In der Adventszeit lockt es auch in diesem Jahr wieder Millionen Menschen auf Deutschlands Weihnachtsmärkte. Viele Weihnachtsmarkt-Fans wollen sich  dabei nicht nur auf das örtliche Angebot beschränken - sie zieht es auf die Märkte anderer Dörfer, Städte und Regionen.

Denn neben dem Zauber der weihnachtlichen Stände und Buden, der obligatorischen Bratwurst nebst Glühwein bieten manche Weihnachtsmärte auch weitere Attraktionen an; z.B. einen Märchenwald, Licht- oder Eisskulpturen, Karusselle für Kinder, traditionell hergestellte Waren etc. Und das oft noch in einer bezaubernden Umgebung die dazu einlädt, auch ausserhalb des Marktes erkundet zu werden.

Der ADAC hat daher eine Liste der aus seiner Sicht 18 schönsten Weihnachts- und Christkindlmärkte in Deutschland erstellt - von den berühmten Christkindlmärkten in Nürnberg und Köln bis zum Dresdner Striezelmarkt und vielen regionalen Märkten: 

                ➝  Die 18 schönsten Weihnachts- und Christkindlmärkte – auch in Ihrer Nähe

Dienstag, 3. Dezember 2024

Verätzungen durch Knopfzellen: Vorsicht bei Säuglingen und Kleinkindern

Gerade jetzt in der Weihnachtszeit werden viele Produkte verwendet, die mit Knopfzellen betrieben werden - darunter u.a. LED-Teelichter, die Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik oder Fernbedienungen für die Beleuchtungen. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) macht daher darauf aufmerksam, dass Kinder diese flachen, runden Batterien in die Hände bekommen und beim spielerischen Ausprobieren verschlucken können. 

Bleibt die Knopfzelle dabei in der Speiseröhre stecken, können schwere Schleimhautschäden drohen. Durch den Kontakt mit der feuchten Schleimhaut kommt es zum Stromfluss. Dieser sorgt für eine chemische Reaktion, welche in Folge zu schweren innerlichen Verätzungen führen kann. 

Professor Andreas Hensel, Präsident des BfR, erklärt „Wir raten dazu, Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren. Wurde eine Knopfzelle verschluckt, sollte das Kind umgehend in einer Klinik untersucht werden.“ 

Das BfR hat weitere Infos auf seiner Webseite zum Thema veröffentlicht: 

                     ➝  Gefährliche Verätzungen im Hals: Fragen und Antworten zu Knopfzellen

Montag, 2. Dezember 2024

Kostenlose App mit praktischen Tipps für mehr Kindersicherheit

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e. V.  hat eine neu entwickelte App mit praktischen Tipps für mehr Kindersicherheit zum Download zur Verfügung gestellt. 

Die App ist kostenlos dank der Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: ➝  www.kindersicherheit.de/app

Eltern und Großeltern können sich so mühelos und unkompliziert am Smartphone zur Unfall-prävention informieren. Die App lädt zum Stöbern ein, bietet über einfache Suchfunktionen schnelle Hilfe für den Notfall oder einfache Tipps beim Spielzeugkauf.

Auch Fachkräfte wie Tagesmütter und -väter oder Erzieherinnen und Erzieher finden auf der neuen Webseite zur App Hintergrundwissen und Materialien für den Berufsalltag
www.kindersicherheit.de

Besonders verbraucherfreundlich ist die Möglichkeit, Informationen zu individualisieren: Nutzer können die App so einstellen, dass sie passende Infos entsprechend dem Alter beziehungsweise der Entwicklung ihrer Kinder erhalten. 

Während die Eltern eines Säuglings beispielsweise Hinweise zu sicherem Spielzeug und Autokindersitzen, der Vermeidung von Stürzen, Verbrennungen und Verbrühungen erhalten, bekommen Eltern von älteren Kindern Tipps zur Verhinderung von Unfällen beim Spiel im Freien und zur Unfallprävention im Zusammenleben mit Haustieren oder im Straßenverkehr.

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