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Donnerstag, 9. Juli 2026

Neuer Newsletter "Einfach • Cybersicher" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Einfach • Cybersicher" vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist wieder erschienen. *

Im Fokus diesmal:
  • Bundesstaat Florida verklagt ChatGPT
  • Englische Schulen Opfer von Sextortion
  • Hinterlistiger Betrug mit ChatGPT
  • Google führt Schutz vor KI-gestützten Betrugsanrufen ein
  • Cyberkriminelle nutzen TikTok-Videos für Passwortdiebstahl
  • Verbraucherzentralen warnen vor gefälschter Website
,.. und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co. Ohne Abo lesen: ➝ BSI Newsletter "Einfach • Cybersicher"

* Der Newsletter erscheint einmal im Monat und richtet sich an alle, die über die wichtigsten Ereignisse rund um die Sicherheit ihres digitalen Alltags mit praktischem Wissen auf dem Laufenden gehalten werden wollen. "Einfach • Cybersicher" kann sowohl online gelesen sowie kostenlos als ➝ Newsletter abonniert werden

Montag, 6. Juli 2026

Bundeszentralamt für Steuern warnt vor erneuter Welle von Täuschungsversuchen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist ausdrücklich darauf hin, dass eine seit längerem bekannte Betrugsmasche aktuell wieder vermehrt im Umlauf ist: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen.

Methode der Betrüger

Täter versenden Phishing-E-Mails mit dem offiziellen Logo des BZSt. Diesen E-Mails, die in ihrer Optik und im Inhalt variieren können, ist als Anlage ein gefälschter Bescheid beigefügt, welcher mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 versehen ist. Die Inhalte des angeblichen Bescheides variieren ebenfalls. 

Häufig handelt es sich um ein Bußgeld, welches auf Grund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen gezahlt werden soll oder um eine Verifizierung der IBAN im Zusammenhang mit einem SEPA-Lastschriftmandat. 

Lediglich das Aktenzeichen 120. G59 201 729 ist bei allen Varianten des betrügerischen Schreibens gleich. Der gefälschte Bescheid enthält außerdem einen Link, dem die Empfängerinnen und Empfänger folgen sollen, um in einer Eingabemaske persönliche Daten zu offenbaren oder Zahlungen zu leisten.

Was Empfängerinnen und Empfänger des gefälschten Bescheids tun sollten

Mittwoch, 20. Mai 2026

Warnung: Ge­fälsch­te Brie­fe der "Bundesnetzagentur" in Um­lauf

Die Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Briefen, die in ihrem Namen im Unlauf sind. Es geht um vermeintliche "Sanktionen" wegen fehlender Registrierung einer Photovoltaikanlage. 

Woran man erkennt, dass es sich um Fälschungen handelt, und wie man sich am besten schützt: 

                                               ➝ bundesnetzagentur.de/1106022

Donnerstag, 14. Mai 2026

Durch manipulierte KI-Programme sind Betrügereien möglich

Laut Cybersicherheitsmonitor vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) fühlt sich zwar Ffast die Hälfte der Internetnutzer in Deutschland in der Lage, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

Tatsächlich schaut jedoch kaum jemand genauer hin: Nur eine Minderheit hat schon einmal etwa nach Unstimmigkeiten im Bild gesucht oder die Quelle überprüft. 

Auch das Wissen rund um mögliche Betrugsszenarien ist gering. Cyberkriminelle können zum Beispiel ein KI-Programm manipulieren, damit dieses sensible Daten weitergibt. Auch dass Kriminelle unsichtbare Anweisungen für KI-Systeme in Dokumente einfügen, ist möglich. 

Verbraucher finden daher beim BSI eine Checkliste mit ➝ Erkennungszeichen KI-generierter Bilder. Informationen rund um ➝ Online-Anlagebetrug stellt das Projekt Polizeiliche Kriminalprävention   (ProPK) bereit. Die Kooperationspartner bieten auch eine gemeinsame ➝  Checkliste für den Ernstfall: Betrug beim Onlinebanking.

Dienstag, 28. April 2026

Enkeltrick & Schockanrufe: Infos für ältere Menschen

Ob „Enkeltrick"  oder „Schockanruf“:  Kriminelle nutzen gezielt Methoden am Telefon, um sich zu bereichern. Dabei werden Emotionen und Zeitdruck instrumentalisiert, um gerade auch ältere Menschen zu verunsichern und an Geld, sensible Daten oder Wertsachen zu gelangen. 

Die Polizeiliche Kriminalprävention und kartensicherheit.de klären über die Maschen auf und geben Hilfestellung für die richtige Reaktion. Mit jeweils kostenlosem Info-Material zum Ausdrucken oder Bestellen (Links am Ende der Artikel): 

Enkeltrick 

Schockanrufe

Donnerstag, 16. April 2026

"Job-Scamming": Datendiebstahl mit gefälschten Stellenanzeigen

Flexibles Arbeiten von zu Hause und damit schnelles Geld verdienen – ein verlockendes Job-Angebot; aber oft steckt Betrug dahinter. Beim sogenannten "Job-Scamming" geben sich Kriminelle als potenzielle Arbeitgeber aus und täuschen gezielt Verbraucher. 

Ihr Ziel: An sensible Daten gelangen, um damit Bankkonten zu eröffnen oder Kredite aufzunehmen. Solche Stellenausschreibungen sehen meist echt aus, einen eigenen Internetauftritt hat der vermeintliche Arbeitgeber auch, der Arbeitsvertrag ist unkompliziert und schnell unterschrieben.

Dann der erste Auftrag: Angeblich nur zu Testzwecken soll die Person ein Bankkonto eröffnen, um ein Video-Ident-Verfahren zu überprüfen. Der Auftraggeber versichert, das Konto werde später wieder geschlossen. Doch genau hier liegt die Falle. 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt diese Abzock-Masche: 

                 ➝  Vorsicht vor Jobscamming: Gefälschte Jobangebote gefährden Ihre Identität

Donnerstag, 26. Februar 2026

Bundesnetzagentur: Beschwerden über Rufnummern­missbrauch wei­ter auf ho­hem Ni­veau

Im Jahr 2025 erreichten die Bundesnetzagentur insgesamt 85.158 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch. Auch aufgrund solcher Beschwerden hat die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr rund 6.200 Rufnummern abgeschaltet. Eine weitere technische Nutzung dieser Rufnummern für missbräuchliche Zwecke ist damit nicht mehr möglich. 

Die meisten Verbraucher beschwerten sich auch 2025 über SMS- und Messenger-Spam sowie belästigendes Anrufverhalten. Die Bundesnetzagentur hat durch das Abschalten mehrerer tausend Rufnummern in den letzten Jahren zum Rückgang der Beschwerden beim sogenannten Enkeltrick beigetragen. Zu den weiteren Beschwerdethemen zählen automatische Bandansagen, teure Warteschleifen, Router-Hacking, „Fake-Hotlines“ oder Rufnummernmanipulation. 

Um schnell und flexibel auf Rufnummernmissbrauch reagieren zu können, ist die Bundesnetzagentur auf die Hinweise von Verbrauchern angewiesen. Diese können so Ärger mit Rufnummern melden. 

Für die Verfolgung ist es entscheidend, dass die Bundesnetzagentur beim ersten Kontakt die richtigen Informationen zum Fall erhält. Deshalb bietet die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite für verschiedene Missbrauchskonstellationen spezielle Online-Formulare an. 

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Online-Formulare und weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch unter ➝ www.bundesnetzagentur.de/aergermitrufnummern

Donnerstag, 22. Januar 2026

Vorsicht vor Pellet-Fakeshops

Der Winter zeigt sich kälter als gedacht – viele Menschen müssen kurzfristig Brennstoffe nachkaufen. Auch Holzpellets sind gefragt: Die Nachfrage ist im Januar sprunghaft angestiegen – ebenso wie die Preise. 

Doch wer jetzt im Internet nach günstigen Angeboten sucht, sollte vorsichtig sein: Betrügerische Fakeshops bieten Pellets zu extrem niedrigen Preisen gegen Vorkasse an – liefern aber nie.

Wer sich nicht sicher ist, sollte vor der Bestellung den kostenlosen Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen nutzen. Ssonst bleibt es nicht nur kalt, sondern wird auch teuer.. 

Zum Fakeshop-Finder: ➝ www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder

Dienstag, 9. Dezember 2025

Gefährlicher Sammel-Hype: Labubu-Fakes

Plüschige Monster mit unverwechselbarem Blick und einem breiten Grinsen – mal frech, mal verschmitzt: Labubu-Puppen haben längst Kultstatus erreicht und sind derzeit weltweit im Trend. Seit der chinesische Spielzeughersteller Pop Mart die Figuren als limitierte Sammelobjekte auf den Markt brachte, sind sie begehrte Sammlerstücke und Modeaccessoires. Doch die Originale sind oft innerhalb von Minuten vergriffen, während zum Teil gefährliche Fälschungen und Fakeshops boomen.

Die Verbraucherzentrale Hessen erklärt die Labubu-Echtheitsmerkmale: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Labubu-Puppen nur bei offiziellen Pop-Mart-Händlern kaufen. Echte Labubu-Figuren erkennen Sie an: neun spitzen Zähnen, einem QR-Code auf der Verpackung (der zur offiziellen Pop-Mart-Seite führt, wo die Echtheit geprüft wird), dem roten Pop-Mart-Logo und einem linkem Fuß auf der Box. 

Vorsicht: Betrüger kopieren auch QR-Codes. Nur die Bestätigung auf der echten Pop-Mart-Seite garantiert Echtheit.

Donnerstag, 20. November 2025

Unseriöse Online-Shops mit dem kostenlosen Fakeshop-Finder erkennen

Täuschend echt aussehende Fakeshops bringen Käufer immer wieder um ihr Geld. Nahezu jeder achte (12 Prozent) Online-Shopper ist in den vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop reingefallen, zeigt eine Forsa-Befragung im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). 

Besonders ärgerlich: Die Hälfte (50 Prozent) der von der Verbraucherzentrale untersuchten Fakeshops schalten Werbung auf Plattformen von Google oder Meta. 

Schutz vor Betrug bietet der kostenlose Fakeshop-Finder vom Bund der Verbraucherzentrale.. Nach Eingabe der Shop-URL (Internetadresse) unter ➝ www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder erhalten Nutzer innerhalb weniger Sekunden eine Einschätzung, ob sie dem Shop vertrauen können. Basis ist eine Domain-Datenbank, die mittels künstlicher Intelligenz stetig wächst.

Mittwoch, 10. September 2025

Oktoberfest 2025: Vorsicht vor Fake-Angeboten

Die großen Zelte stehen bereits und die Vorbereitungen für das 190. Münchner Oktoberfest  (vom 20. September bis 5. Oktober 2025) laufen. Kurz vor dem offiziellen, diesjährigen Start des größten Volksfestes der Welt suchen viele Besucher noch nach einer Tisch-Reservierung oder einer passenden Tracht. Viele werden dabei im Internet fündig. 

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, rät bei solchen Angebote zur Vorsicht: "Reservierungen für Tische in den Zelten werden zu überhöhten Preisen verkauft oder entpuppen sich als Fake. Es ist nicht garantiert, dass Besucher damit überhaupt ins Festzelt eingelassen werden.“ Denn: Viele Wiesnwirte regeln in ihren Geschäftsbedingungen, dass sie Besucher abweisen können, wenn die Reservierungen nicht direkt beim Wirt gekauft wurden. 

Die Verbraucherschützerin empfiehlt: „Tische sollten nur über die offiziellen Seiten der Wiesn-Wirte gebucht werden oder über das Portal ➝ www.oktoberfest-booking.com. Dort können nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis gekauft und verkauft werden.“ 

 Auch beim Kauf von Tracht im Internet gilt es, aufzupassen: Immer wieder stoßen Verbraucher auf Fakeshops, die zwar günstige Dirndl oder Lederhosen versprechen, am Ende aber nur Geld kassieren. Wer unsicher ist, kann den ➝ Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen nutzen: Dort lässt sich die Adresse eines Online-Shops eingeben, um eine Einschätzung zur Seriosität zu erhalten. Am sichersten bleibt jedoch der Kauf beim traditionellen Händler vor Ort, der die passende Tracht in verlässlicher Qualität anbietet.

Montag, 1. September 2025

Vorsicht: Betrügerische Anrufe im Namen der Sparkassen

Das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgroup verzeichnet derzeit wieder vermehrt betrügerische Telefonanrufe bei Sparkassen-Kunden. 

Es geht in den Telefonaten angeblich um betrügerische Lastschriftabbuchungen im Namen von PayPal. Die Angerufenen werden im Laufe des Telefonats aufgefordert, die betrügerischen Transaktionen zu stornieren bzw. zurückrufen; dazu sei es angeblich nötig, dem Anrufer die TAN-Nummer preiszugeben. 

Die Sparkassen-Kunden werden daher gebeten, bei solchen Anrufen vorsichtig zu sein: 

"Das Computer-Notfallteam der Sparkassen-Finanzgruppe warnt darum dringend vor diesen betrügerischen Telefonanrufen. Sofern Sie solche Anrufe im Namen Ihrer Sparkasse erhalten, führen Sie bitte keine Freigaben aus. Bitte wenden Sie sich umgehend bzgl. einer Sperrung Ihres Online-Banking-Zugangs und ggf. eines Überweisungsrückrufs an Ihre Sparkasse, sofern Sie einen solchen Anruf erhalten bzw. erhalten haben."

Quelle und zudem empfehlenswert für Sparkassen-Kunden; auf der Seite werden die aktuellen Betrugsmaschen und Sicherheitswarnungen veröffentlicht:

                                                                ➝ www.sparkasse.de/sicherheitswarnungen

Dienstag, 19. August 2025

Taschendiebe machen keinen Urlaub

Zur Urlaubszeit sind nicht nur Reisende unterwegs, sondern auch Taschendiebe - und die nutzen u.a. das Gedränge auf Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von Touristenattraktionen, um zuzuschlagen.

Die Methoden dieser Gauner sind vielfältig; doch wer aufmerksam ist und einige Tipps beachtet, kann verhindern, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden.

Die europaweite Kampagne „Stop Pickpockets“ der Bundespolizei zeigt, wie man sich schützen kann. Mit sechs kurzen Trickfilmen klärt sie zu den häufigsten Methoden der Taschendiebe auf. 

Diese werden in den Clips von kleinen bunten Monstern dargestellt, die sich für die Sommerferien mit den unterschiedlichsten Accessoires getarnt haben und sich als Blumenschenker, falsche Touristen, Stauerzeuger, Scheibenklopfer, Anrempler und Beschmutzer ausgeben. 

Hier geht es zu den Kurzvideos: ➝ polizei-beratung.de/taschendiebstahl/videospots

Montag, 16. Juni 2025

Achtung, Betrug: Gefälschte ADAC Mails, ADAC Newsletter und Fake-Anrufe

Der ADAC warnt vor Betrügern, die in seinem Namen versuchen, mit unseriösen Anrufen, gefälschten E-Mails oder unseriösen Stellenanzeigen Kasse zu machen. Aktuell sind auch gefakte ADAC Newsletter in Umlauf. 

Der ADAC stellt klar: 

  • Der ADAC fordert nicht per Mail zu dringenden Handlungen auf 
  • Der ADAC ruft nicht an, um Gewinne mitzuteilen oder Abos zu verkaufen 
  • Der ADAC schaltet keine Stellenanzeigen bei Ebay 

 Quelle mit weiteren Infos: ➝ adac.de/trickbetrueger-adac

Montag, 9. Juni 2025

Aktuelle Sicherheitswarnungen der Sparkasse

Nutzer von E-Mail-Accounts kennen und hassen es: Immer wieder gelingt es Betrügern, die Spam-Filter zu umgehen um betrügerische Mails - oft angeblich von Banken - in die Postfächer ihrer potenziellen Opfer zu spülen. 

Wer kein Kunde der entsprechenden Bank ist, hat leichtes Spiel, eine entsprechende Mail als Betrugsversuch zu erkennen. Anders bei tatsächlichen Kunden; diese werden eventuell stutzen, wenn eine Mail angeblich von der eigenen Bank im Eingang landet. 

Oft handelt es sich hierbei um Phishing-Mails, um an die (Bank-)Daten der Angeschriebenen zu gelangen. Manchmal ist auch eine Schad-Software in den Mails enthalten, die beim Anklicken eines Links in der Mail oder im Mail-Anhang oder auch einfach nur durch das Öffenen der Mail auf den Computer des Angeschriebenen installiert wird. 

Neben den betrügerischen Mails werden - ebenfalls oft in Namen von bekannten Banken - noch andere Betrügereien versucht; z.B. via Telefonanrufe.

 Beliebt bei all dieen Maschen ist der vertraute Name der Sparkasse; darum hat die Bank extra eine Webseite eingerichtet, auf der sie aktuelle Sichheitswarnungen veröffentlicht:

                              ➝   www.sparkasse.de/ueber-uns/sicherheitswarnungen.html 

(Dies dürfte auch für Kunden anderer Banken interessant sein, da die Betrugsmaschen sich oft ähneln - wenn nicht sogar die gleichen sind.)

Donnerstag, 29. Mai 2025

"Tech Support Scam": Falsche Software-Mitarbeiter am Telefon

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht auf eine Betrugsmasche namens "Tech Support Scam" aufmerksam: 

Hierbei rufen Betrüger via Telefon ihre potenziellen Opfer an und behaupten, sie seien Support-Mitarbeiter von meist bekannten Software-Unternehmen. Sie geben im Telefonat an, dass der Rechner oder Laptop der angerufenen Person Fehler aufweise, sei von Viren befallen oder gehackt worden, oder benötige ein neues Sicherheitszertifikat. 

Dafür müsse die angerufene Person eine Fernwartungs-Software herunterladen. Damit können die Gauner dann sensible Daten abfischen oder ausspähen; z.B. Passwörter, Zugangsdaten für das Online-Banking oder sensible Unternehmsdaten. 

Durch einen solchen Fernzugriff können Cyberkriminelle auch viele Rechner zu einem Bot-Net zusammenschalten, um unbemerkt vom Opfer weitere Straftaten zu begehen. 

Nicht selten wird auch für "Service-Leistungen" Geld verlangt; angeblich für abgelaufene Lizenzen oder die Angerufenen werden überredet, kostenpflichtige Wartungsverträge abzuschließen. 

Mittwoch, 21. Mai 2025

Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuche

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell wieder vor Betrugsversuche in seinem Namen; es handelt sich hierbei um E-Mails - vereinzelt auch über den postalischen Weg - bezüglich: 

  • Rückzahlung der Einkommensteuer 
  • Angeblicher Verspätungszuschlag 
  • Bescheid per E-Mail 

Details dazu:➝  bzst.de/betrugsversuch

Weitere Warnungen vom BZSt vor Betrugsversuche, Übersicht über bisher bekannte Betrugsversuche im Namen des BZSt sowie Tipps, wie man diese Betrugsmaschen erkennt:

                                         ➝ bzst.de/Service/Betrugsversuche

Montag, 28. April 2025

Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch via E-Mails

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell wieder vor betrügerische E-Mails, die derzeit in seinem Namen die Runde machen: 

Angeblicher Verspätungszuschlag 

Die Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. 

Bescheid per E-Mail 

Die Empfänger erhalten von der Absender-Adresse „news@bzst-infos.de“ eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. 

Das BZSt rät: "Sollten Sie solch eine solche E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie hier."

Mittwoch, 16. April 2025

Vorsicht: Auch Taschendiebe sind Ostern unterwegs

In den Osterferien nutzen viele Menschen die freien Tage, um zu verreisen. Die Polizeiliche Kriminalprävention macht darauf aufmerksam, dass während der Reisezeit auch Taschendiebe unterwegs sind, die beispielsweise das Gedränge in öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen, um zuzuschlagen.

Polizeiliche Tipps zum Schutz vor Taschendiebstahl:

  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.
  • Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen.
  • Tragen Sie Ihre Tasche immer mit der Verschlussseite zum Körper.
  • Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und Ihre Tasche.
Die europaweite Kampagne „Stop Pickpockets“ der Bundespolizei zeigt außerdem, wie man sich in bestimmen Situationen schützen kann. Mit ➝ sechs kurzen Trickfilmen klärt sie zu den häufigsten Methoden der Taschendiebe auf. Diese werden von kleinen bunten Monstern dargestellt, getarnt als Blumenschenker, falsche Touristen, Stauerzeuger, Scheibenklopfer, Anrempler und Beschmutzer.

Montag, 7. April 2025

Warnung: Gefälschtes „Kaufland“-Gewinnspiel

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt macht auf eine Betrugsmasche aufmerksam, bei der Schreiben verschickt werden ohne Angabe eines Absenders. Das Schreiben beginnt mit „Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, Sie heute über Ihren Gewinn informieren zu können.“ und ist mit einer kostenlosen 0800-Gewinnhotline versehen. 

Angeblich hat der Angeschriebene an einem Gewinnspiel „Kaufland 500 Euro Gutschein“ teilgenommen. Weitere Preise werden ausgelobt und um diese zu erhalten, soll der Angeschriebene die genannte Hotline anrufen und seinen persönlichen Gewinncode aus dem Brief bereithalten. 

Wer diese "Gewinnhotline" anruft, erfährt von z.B. einem angeblichen Reisegewinn, der zugestellt werden soll. Gleichzeitig werden dem Verbraucher Lottospiele angeboten, wobei er nur noch seine persönlichen Kontodaten durchgeben müsse. 

Die Nachfrage beim Kundenmanagement der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG ergab, dass Kaufland nicht der Absender dieses Briefes ist und es sich hierbei vermutlich um einen Betrugsversuch handelt. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät: "Schauen Sie sich die Angebote genau an, prüfen Sie Absender- und Kontaktdaten. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Gewinnbenachrichtigungen täuschen. Rufen Sie kostenlose Gewinnhotlines nicht an, klicken Sie nicht auf beigefügte Links in E-Mails oder SMS. Die Preisgabe von persönlichen und sensiblen Daten an Unbekannte sollte man unterlassen."

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