Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist ausdrücklich darauf hin, dass eine seit längerem bekannte Betrugsmasche aktuell wieder vermehrt im Umlauf ist: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen.
Methode der Betrüger
Täter versenden Phishing-E-Mails mit dem offiziellen Logo des BZSt. Diesen E-Mails, die in ihrer Optik und im Inhalt variieren können, ist als Anlage ein gefälschter Bescheid beigefügt, welcher mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 versehen ist. Die Inhalte des angeblichen Bescheides variieren ebenfalls.
Häufig handelt es sich um ein Bußgeld, welches auf Grund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen gezahlt werden soll oder um eine Verifizierung der IBAN im Zusammenhang mit einem SEPA-Lastschriftmandat.
Lediglich das Aktenzeichen 120. G59 201 729 ist bei allen Varianten des betrügerischen Schreibens gleich. Der gefälschte Bescheid enthält außerdem einen Link, dem die Empfängerinnen und Empfänger folgen sollen, um in einer Eingabemaske persönliche Daten zu offenbaren oder Zahlungen zu leisten.
Was Empfängerinnen und Empfänger des gefälschten Bescheids tun sollten
- nicht antworten und die E-Mail sowie den gefälschten Bescheid löschen
- keine persönlichen Daten preisgeben
- keine Zahlungen leisten
- Vorfall melden: Sollten Personen aufgrund einer betrügerischen Nachricht persönliche Daten preisgegeben oder Zahlungen geleistet haben, sollten sie umgehend die Bank und die Polizei informieren.
So erkennen Sie Betrugsversuche
- ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen, z. B. per E-Mail oder SMS: Das BZSt verschickt diese per Post. Auch sprachlich fehlerhafte Schreiben können ein Hinweis auf einen Betrugsversuch sein.
- Überweisungen auf Konten im Ausland: Zahlungen an das BZSt erfolgen ausschließlich auf ein inländisches Konto der Bundeskasse.
- Keine Information zum zuständigen Bereich: Echte Schreiben enthalten Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Bearbeiterin/des Bearbeiters oder Kontaktdaten des zuständigen Fachbereichs.
Was tut das BZSt
- Das BZSt bringt grundsätzlich bekanntgewordene Betrugsversuche zur Anzeige. Sollten betroffene Personen im Zusammenhang mit solchen Betrugsmaschen selbst geschädigt worden sein, müssen Sie, um ihre Rechte geltend zu machen, eigenständig Anzeige erstatten.
- Das BZSt veröffentlicht regelmäßig Informationen zu neu auftretenden betrügerischen Vorgängen im Namen des BZSt sowie Hinweise, wie Betrugsversuche erkannt werden können unter Startseite > Service > Warnung vor Betrugsversuchen
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern