Heute, am 31.05.2019 ist Weltnichtrauchertag. Zu diesem Anlass erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) daran, dass Rauchen mit vielen ernstzunehmenden Gesundheitsrisiken verbunden und
die führende Ursache vorzeitiger Sterblichkeit ist.
Mit einem Rauchstopp
kann das Risiko, aufgrund des Tabakkonsums zu erkranken, deutlich
reduziert werden.
Daher unterstützt die BZgA
aufhörwillige Raucher beim Rauchstopp; dafür bietet sie qualitätsgesicherte Beratung und Begleitung an. Unter https://www.rauchfrei-info.de gibt es neben Infos u.a. auch ein kostenloses Online-Ausstiegsprogramm.
Speziell für Jugendliche hat das BZgA eine zielgruppengerechte Webseite mit entsprechenden Infos und Angeboten veröffentlicht. Startseite: https://www.rauch-frei.info/werde-rauchfrei.html
Und: ein Rauchstopp
macht sich nicht nur für die Gesundheit bezahlt: auch der eigene Geldbeutel profitiert davon. Zum Weltnichtrauchertag können bei der
BZgA kostenlos rauchfrei-Spardosen bestellt werden, in denen das gesparte
„Zigaretten-Geld“ gesammelt werden kann:
Rauchfrei-Spardose
Freitag, 31. Mai 2019
Wochenreport 22/2019
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:
- Rückruf via Migros, Micasa, Do it + Garden-Filialen (Schweiz): acht verschiedene Micasa-Plüschtiere. Details: hier
- Rückruf via Aldi Nord: "GutBio Studentenfutter", 250 g. Details: hier
- Rückruf via real: QUALITY Sonnenblumenkerne, 500 g und 1000 g. Details: hier
- Rückruf via Lidl: Spielzeug „Holzgreifling“ der Marke „Playtive junior“. Details: hier
- Verbraucherwarnung via PENNY: "Frische Schinkenzwiebelmettwurst", 175 g. Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 22/2019 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 30. Mai 2019
Apple iTunes: Mehrere Schwachstellen
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
In Apple iTunes existieren mehrere Schwachstellen. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um schädlichen Code auszuführen, Daten auszuspionieren und den Benutzer zu täuschen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, einen Link zu einer bösartigen Webseite zu öffnen bzw. anzuklicken.
Betroffene Systeme:
In Apple iTunes existieren mehrere Schwachstellen. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um schädlichen Code auszuführen, Daten auszuspionieren und den Benutzer zu täuschen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, einen Link zu einer bösartigen Webseite zu öffnen bzw. anzuklicken.
Betroffene Systeme:
- Apple iTunes < 12.9.5 Windows
dm-drogeriemarkt warnt: Gefälschte Stellenausschreibung von "Bundesagentur für Arbeit"
dm-drogeriemarkt warnt akutell vor einer gefälschten Stellenausschreibung der "Bundesagentur für Arbeit", die dazu einlädt, sich als Produkttester für dm zu bewerben. Bei diesen Mails ist davon auszugehen, dass es sich um eine betrügerische Stellenausschreibung handelt (ggfs. auch mit Schadsoftware o.Ä.).
Die Drogeriemarktkette bittet darum, auf keinen Fall persönliche Daten an den Versender der Stellenausschreibung zu schicken; sie wird rechtlich gegen die Absender solcher E-Mails vorgehen, soweit dies möglich ist. Quelle mit weiteren Inos: dm.de
Die Drogeriemarktkette bittet darum, auf keinen Fall persönliche Daten an den Versender der Stellenausschreibung zu schicken; sie wird rechtlich gegen die Absender solcher E-Mails vorgehen, soweit dies möglich ist. Quelle mit weiteren Inos: dm.de
Wissens-Test: Soziale Medien und DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll u.a. Verbrauchern mehr Kontrolle über ihre Daten ermöglichen. Dies bedeutet für Soziale Medien wie beispielsweise Twitter, Facebook, Instagram etc. dass sie sich an die entsprechenden Vorschriften halten müssen.
Damit Interessierte testen können, inwieweit sie über ihre eigenen Rechte als Nutzer solcher Plattformen Bescheid wissen, haben die Marktwächter der Verbraucherzentralen ein kleines Online-Quiz veröffentlicht:
☛ Zum Quiz Soziale Medien und DSGVO
Damit Interessierte testen können, inwieweit sie über ihre eigenen Rechte als Nutzer solcher Plattformen Bescheid wissen, haben die Marktwächter der Verbraucherzentralen ein kleines Online-Quiz veröffentlicht:
☛ Zum Quiz Soziale Medien und DSGVO
Mittwoch, 29. Mai 2019
Frühe Hilfen: Hilfe für Eltern in schwierigen Lebenslagen
Eltern in schwierigen Lebenslagen können Hilfe durch die Frühe Hilfen erhalten. Es handelt sich hierbei um Angebote für Familien ab der Schwangerschaft bis zum
3. Geburtstag des Kindes. Die Angebote sind freiwillig und kosten
kein Geld.
Quelle mit weiteren Infos: familienportal.de/was-sind-fruehe-hilfen
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) nun eine bundesweite Suche nach Hilfsangeboten auf www.elternsein.info veröffentlicht. Mit der Orts- und Postleitzahlensuche finden Eltern schnell und unkompliziert Anlaufstellen der Frühen Hilfen in ihrer Nähe.
Zu den Angeboten gehören z.B. die Begleitung durch eine Familienhebamme oder eine Familienpatin, Angebote für Familien mit "Schreibabys" oder Eltern-Kind-Treffs.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle mit weiteren Infos: familienportal.de/was-sind-fruehe-hilfen
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) nun eine bundesweite Suche nach Hilfsangeboten auf www.elternsein.info veröffentlicht. Mit der Orts- und Postleitzahlensuche finden Eltern schnell und unkompliziert Anlaufstellen der Frühen Hilfen in ihrer Nähe.
Zu den Angeboten gehören z.B. die Begleitung durch eine Familienhebamme oder eine Familienpatin, Angebote für Familien mit "Schreibabys" oder Eltern-Kind-Treffs.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Häufiger Durchfallerreger ist vielen Menschen unbekannt
Laut einem Ergebnis des aktuellen Verbrauchermonitors - einer repräsentativen Bevölkerungs-umfrage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)* - kennen zwar 96 Prozent der Befragten Salmonellen, aber weniger als ein Drittel hat vom Küchenkeim Campylobacter gehört.
Dabei sind beide Keime typische Erreger von Darminfektionen, die auch in Lebensmitteln vorkommen können.
Details und Tipps zum Thema:
*PDF, 655.2 KB: Verbrauchermonitor 02-2019
Dabei sind beide Keime typische Erreger von Darminfektionen, die auch in Lebensmitteln vorkommen können.
Details und Tipps zum Thema:
*PDF, 655.2 KB: Verbrauchermonitor 02-2019
Dienstag, 28. Mai 2019
Verbraucherzentrale: Stromanbieter informieren unzureichend über Preiserhöhungen
Dass der Stom stetig teurer wird, ist mittlerweile so vorhersehbar wie das Amen in der Kirche.
Allerdings müssen die Stromversorger ihre Kunden über die Kostensteigerungen in Form von gesetzlich vorgeschriebenen Preiserhöhungsschreiben informieren.
Doch als ob die Verteuerungen für die Verbraucher nicht schon ärgerlich genug sind, fühlen sich manche Stromversorger dazu inspiriert, ihre Preissteigerungen in den Betreffzeilen der Schreiben "kreativ" zu vertexten, wodurch den Kunden nicht immer klar ist, dass es in dem Schrieb um eine Preiserhöhung geht.
Und in vielen Fällen lassen solche Benachrichtigungen auch noch anderweitig zu wünschen übrig.
Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 61 Schreiben von 31 Anbietern ausgewertet. Das Ergebnis: Viele Anbieter informieren intransparent, fehlerhaft, halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder legen diese verbraucherunfreundlich aus.
Details zur Auswertung und die „kreativsten“ Betreffzeilen aus den Preiserhöhungsschreiben hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier veröffentlicht:
Allerdings müssen die Stromversorger ihre Kunden über die Kostensteigerungen in Form von gesetzlich vorgeschriebenen Preiserhöhungsschreiben informieren.
Doch als ob die Verteuerungen für die Verbraucher nicht schon ärgerlich genug sind, fühlen sich manche Stromversorger dazu inspiriert, ihre Preissteigerungen in den Betreffzeilen der Schreiben "kreativ" zu vertexten, wodurch den Kunden nicht immer klar ist, dass es in dem Schrieb um eine Preiserhöhung geht.
Und in vielen Fällen lassen solche Benachrichtigungen auch noch anderweitig zu wünschen übrig.
Vor diesem Hintergrund hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 61 Schreiben von 31 Anbietern ausgewertet. Das Ergebnis: Viele Anbieter informieren intransparent, fehlerhaft, halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder legen diese verbraucherunfreundlich aus.
Details zur Auswertung und die „kreativsten“ Betreffzeilen aus den Preiserhöhungsschreiben hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier veröffentlicht:
Künstliche Intelligenz (KI): Bundesregierung investiert zusätzlich ½ Milliarde Euro
Die Bundesregierung hat beschlossen, 2019 zusätzlich eine halbe Milliarde Euro in Maßnahmen zur KI-Förderung zu investieren.
Im Fokus der Förderung stehen die Bereiche Forschung, Transfer, gesellschaftlicher Dialog, Technikfolgenabschätzung, Qualifikation und Datenverfügbarkeit.
Damit möchte die Bundesregierung die Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz intensivieren und einen besonderen Schwerpunkt auf den Transfer von der Forschung in die Praxis sowie den gesellschaftlichen Dialog legen.
Weiterführende Infos:
Im Fokus der Förderung stehen die Bereiche Forschung, Transfer, gesellschaftlicher Dialog, Technikfolgenabschätzung, Qualifikation und Datenverfügbarkeit.
Damit möchte die Bundesregierung die Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz intensivieren und einen besonderen Schwerpunkt auf den Transfer von der Forschung in die Praxis sowie den gesellschaftlichen Dialog legen.
Weiterführende Infos:
Montag, 27. Mai 2019
ADAC Vergleich: Vorsicht, hohe Flugnebenkosten
Wer günstige Flugtickets im Internet sucht, wird schnell herausfinden, dass die verführerischen Schnäppchen oft doch keine sind; denn durch Nebenkosten kann deren Endpreis in die Höhe getrieben werden.
Dies hat auch der ADAC bei seinem aktuellen Preisvergleich herausgefunden: bei der Online-Buchung kamen zum Flugpreis durchschnittlich noch rund ein Drittel des Preises an Kosten für Leistungen wie Gepäcktransport oder Sitzplatzreservierung hinzu.
Der Automobilclub unersuchte für seinen Vergleich die Nebenkosten von 12 Fluggesellschaften, die beliebte Urlaubsorte in Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei anfliegen.
Alle Details zum Flugnebenkostenvergleich 2019 gibt es hier:
Dies hat auch der ADAC bei seinem aktuellen Preisvergleich herausgefunden: bei der Online-Buchung kamen zum Flugpreis durchschnittlich noch rund ein Drittel des Preises an Kosten für Leistungen wie Gepäcktransport oder Sitzplatzreservierung hinzu.
Der Automobilclub unersuchte für seinen Vergleich die Nebenkosten von 12 Fluggesellschaften, die beliebte Urlaubsorte in Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei anfliegen.
Alle Details zum Flugnebenkostenvergleich 2019 gibt es hier:
Neue, kostenlose Broschüre: "Menschen in Bewegung bringen"
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in einer neuen, kostenlosen Publikation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die für Deutschland geltenden, wissenschaftlich fundierten Bewegungsempfehlungen zusammengefasst.
Denn eine ausreichende und regelmäßige Bewegung hat nachweislich positive Effekte auf Körper, Geist und Seele: z.B. wird dadurch ein gesunder Lebensstil gefördert, die motorische sowie kognitive Leistungsfähigkeit verbessert und das Selbstvertrauen gestärkt.
Die Empfehlungen in der Broschüre richten sich zielgruppenspezifisch an Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Erwachsene mit chronischen Erkrankungen und die Gesamtbevölkerung. Sie kann von dieser Seite kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden:
Denn eine ausreichende und regelmäßige Bewegung hat nachweislich positive Effekte auf Körper, Geist und Seele: z.B. wird dadurch ein gesunder Lebensstil gefördert, die motorische sowie kognitive Leistungsfähigkeit verbessert und das Selbstvertrauen gestärkt.
Die Empfehlungen in der Broschüre richten sich zielgruppenspezifisch an Kinder und Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen, Erwachsene mit chronischen Erkrankungen und die Gesamtbevölkerung. Sie kann von dieser Seite kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden:
Samstag, 25. Mai 2019
Kennzeichnung von Lebensmitteln: Gesundes Essen erkennen
Viele kritische Verbraucher möchten beim Einkauf genau wissen, was in den jeweiligen Lebensmitteln steckt. Dies gilt vor allem bei stark prozessierten Nahrungsmitteln (Nahrungsmittel, die bereits vor dem Konsum durch den Endverbraucher von der Industrie entsprechend barbeitet / weiterverarbeitet wurden).
Dabei spielen Angaben der Hersteller / Inverkehrbringer auf der Verpackung oder an Bedientheken eine wichtige Rolle; wobei manche Kennzeichnungen generell verpflichtend, andere Deklarationen nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben sind. (Falls notwendig: eine Sehhilfe für den Einkauf mitnehmen... 😎 )
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hier Wissenswertes zum Thema zusammengefasst:
Dabei spielen Angaben der Hersteller / Inverkehrbringer auf der Verpackung oder an Bedientheken eine wichtige Rolle; wobei manche Kennzeichnungen generell verpflichtend, andere Deklarationen nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben sind. (Falls notwendig: eine Sehhilfe für den Einkauf mitnehmen... 😎 )
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hier Wissenswertes zum Thema zusammengefasst:
Kaffee und Co "to go": Mehrweg statt Einweg
Laut Umweltbundesamt (UBA) nutzen die Deutschen für Heißgetränke jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher - das entspricht 34 Bechern pro Kopf. Wobei viele Becher und Deckel nach kurzer Zeit in der Umwelt landen, weil sie achtlos weggeworfen werden oder aus überquellenden Mülleimern fallen.
Eine aktuelle Studie des UBA (hier) schlägt nun vor, auf Mehrwegsysteme zu setzen und einen „Litteringfonds“ einzurichten, aus dessen Mitteln die Reinigung der vermüllten Umwelt finanziert wird. Wobei die Gelder aus dem „Litteringfonds“ sowohl für die Reinigung des öffentlichen Raums als auch für Informationskampagnen verwendet werden. Einzahlen müsste, wer Einwegbecher in Verkehr bringt.
Eine aktuelle Studie des UBA (hier) schlägt nun vor, auf Mehrwegsysteme zu setzen und einen „Litteringfonds“ einzurichten, aus dessen Mitteln die Reinigung der vermüllten Umwelt finanziert wird. Wobei die Gelder aus dem „Litteringfonds“ sowohl für die Reinigung des öffentlichen Raums als auch für Informationskampagnen verwendet werden. Einzahlen müsste, wer Einwegbecher in Verkehr bringt.
Freitag, 24. Mai 2019
Rückruf via Aldi Nord: "GutBio Studentenfutter", 250 g
Weil in einer Probe ein erhöhter Gehalt an Ochratoxin A nachgewiesen wurden, ruft der Lieferant „Dry Top NV“ via Aldi Nord beide Sorten des Artikels „GutBio Studentenfutter, 250 g“ mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten öffentlich zurück:
- Sorte Studentenfutter: MHD 12.08.2019 bis 05.09.2019
- Sorte Nuss-Frucht Mischung: MHD 12.08.2019 bis 08.09.2019
Rückruf via real: QUALITY Sonnenblumenkerne, 500 g und 1000 g
Weil sich unerwünschte Keime (Salmonellen) in dem Produkt befinden befinden könnten, ruft real zurück:
- Sonnenblumenkerne, 500 g und 1000 g
Marke: real QUALITY
Mindesthaltbarkeitsdatum: 05/2020
Chargen-Nr.: 500g: L NBEN und 1000g: L OBEN
Rückruf via Lidl: Spielzeug „Holzgreifling“ der Marke „Playtive junior“
Weil sich unter ungünstigen Umständen die Nieten an den Rädern lösen könnten (Gefahr des Verschluckens) ruft Lidl zurück:
- „Holzgreifling“ der Marke „Playtive junior“
IAN: 304083
Model-Nr.: HG04414 (Version 11/2018, siehe Verpackungs- und Artikelunterseite)
Verbraucherwarnung via PENNY: "Frische Schinkenzwiebel-mettwurst", 175 g
Auf folgendem Produkt wurde versehentlich das MHD 31.06.2019 ausgezeichnet, die garantierte Mindesthaltbarkeit des Produkts läuft jedoch bereits am 31.05.2019 ab (nur bis zu diesem Datum
sind die spezifischen Produkteigenschaften garantiert):
- "Frische Schinkenzwiebelmettwurst", 175 g
Charge/Losnummer: 0303CA19
Angabe MHD auf Produkt: 31.06.2019
Hersteller/Inverkehrbringer: Lichtenberger Fleisch- und Wurstwaren GmbH
Betrüger versenden E-Mails im Namen der Steuerverwaltung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor gefälschten E-Mails, mit denen Betrüger seit einiger Zeit versuchen, an Konto- und
Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu
gelangen.
Die Gauner geben sich in den E-Mail als "Steuerverwaltung" oder "Bundesministerium für Finanzen" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbindungen werden nie in dieser Form abgefragt.
Die Gauner geben sich in den E-Mail als "Steuerverwaltung" oder "Bundesministerium für Finanzen" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbindungen werden nie in dieser Form abgefragt.
ADAC Kindersitztest Frühjahr 2019
Um die Sicherheit von Kindern im Auto zu erhöhen, testet der ADAC regelmäßig neue Kindersitzmodelle.
Für den Kindersitztest Frühjahr 2019 prüfte der Automobilclub 31 Kindersitze auf Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffgehalt. Unter den Prüfkandidaten waren auch Sitze mit Alarmsystem, das verhindern soll, dass Kinder im Auto vergessen werden und „mitwachsende“ Sitze.
Hier gibt es die Ergebnisse sowie nützliche Tipps von den ADAC-Sicherheitsprofis für Eltern:
Für den Kindersitztest Frühjahr 2019 prüfte der Automobilclub 31 Kindersitze auf Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffgehalt. Unter den Prüfkandidaten waren auch Sitze mit Alarmsystem, das verhindern soll, dass Kinder im Auto vergessen werden und „mitwachsende“ Sitze.
Hier gibt es die Ergebnisse sowie nützliche Tipps von den ADAC-Sicherheitsprofis für Eltern:
Wochenreport 21/2019
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:
- Apple: Serviceprogramm für Tastaturen bestimmter MacBook, MacBook Air und MacBook Pro. Details: hier
- Wichtige Sicherheitshinweise für
- Einzelne FEIN Winkelschleifer-Modelle WSG 20-230 und WSG 25-230 und
- FEIN Winkelschleifer CCG 18-115 BLPD/18-125 BLPD mit Totmann-Schalter
Details: 1. hier und 2. hier
- Rückruf via Zeeman: Melaminteller mit Disney-Motiv "Ojo Walli" . Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 21/2019 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 23. Mai 2019
Infos und Tipps über Internet-Browser und deren Sicherheit
Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind Internet-Browser weiterhin ein beliebtes Ziel von Kriminellen.
Wobei im Hintergrund auf Programmierebene - ähnlich wie beim Sport-Doping - ununterbrochen ein Wettkampf zwischen zwei Erzrivalen stattfindet: einerseits arbeiten Software-Entwickler unermüdlich daran, die Browser fortlaufend sicherer zu machen während andererseits Kriminelle gleichfalls emsig versuchen, in den jeweiligen Browser-Versionen Schlupflöcher zu finden.
Die meisten Browser-Nutzer bekommen von dieser "Schlacht" bestenfalls nur insofern etwas mit, dass mal wieder ein Update durchgeführt wird / werden muss (je nachdem, ob ein automatischer Update-Service möglich und aktiviert ist).
Dazu kommt, dass gängige Browser (z.B. Firefox, Safari, Chrome, Opera) Erweiterungen zulassen (Add-ons, Plug-ins). Diese bieten zwar zusätzliche Funktionen; allerdings gibt es damit weitere Sicherheitrisiken - und noch mehr Updates werden fällig.
Um etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen, hat das BSI Infos und Tipps rund um Browser und deren Sicherheit zusammengestellt:
Sicherheitsmaßnahmen:
Wobei im Hintergrund auf Programmierebene - ähnlich wie beim Sport-Doping - ununterbrochen ein Wettkampf zwischen zwei Erzrivalen stattfindet: einerseits arbeiten Software-Entwickler unermüdlich daran, die Browser fortlaufend sicherer zu machen während andererseits Kriminelle gleichfalls emsig versuchen, in den jeweiligen Browser-Versionen Schlupflöcher zu finden.
Die meisten Browser-Nutzer bekommen von dieser "Schlacht" bestenfalls nur insofern etwas mit, dass mal wieder ein Update durchgeführt wird / werden muss (je nachdem, ob ein automatischer Update-Service möglich und aktiviert ist).
Dazu kommt, dass gängige Browser (z.B. Firefox, Safari, Chrome, Opera) Erweiterungen zulassen (Add-ons, Plug-ins). Diese bieten zwar zusätzliche Funktionen; allerdings gibt es damit weitere Sicherheitrisiken - und noch mehr Updates werden fällig.
Um etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen, hat das BSI Infos und Tipps rund um Browser und deren Sicherheit zusammengestellt:
Sicherheitsmaßnahmen:
Mittwoch, 22. Mai 2019
Mozilla Firefox und Thunderbird: Mehrere Schwachstellen
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Es bestehen mehrere Schwachstellen in Mozilla Thunderbird, Mozilla Firefox und Mozilla Firefox ESR. Ein Angreifer kann dies ausnutzen, um den Browser zum Absturz zu bringen, um Daten zu manipulieren, um Sicherheitsmechanismen zu umgehen, um vertrauliche Daten einzusehen oder schädlichen Programmcode auszuführen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, einen bösartigen Link anzuklicken bzw. eine E-Mail mit schädlichen Inhalten zu öffnen.
Betroffene Systeme:
Es bestehen mehrere Schwachstellen in Mozilla Thunderbird, Mozilla Firefox und Mozilla Firefox ESR. Ein Angreifer kann dies ausnutzen, um den Browser zum Absturz zu bringen, um Daten zu manipulieren, um Sicherheitsmechanismen zu umgehen, um vertrauliche Daten einzusehen oder schädlichen Programmcode auszuführen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, einen bösartigen Link anzuklicken bzw. eine E-Mail mit schädlichen Inhalten zu öffnen.
Betroffene Systeme:
- Mozilla Firefox < 67
- Mozilla Firefox ESR < 60.7
- Mozilla Thunderbird < 60.7
Sicherheitshinweise für bestimmte FEIN Winkelschleifer
Apple: Serviceprogramm für Tastaturen bestimmter MacBook, MacBook Air und MacBook Pro
Weil ein geringer Prozentsatz der Apple-Tastaturen bestimmter MacBook-, MacBook Air- und MacBook Pro-Modelle ein Problem oder mehrere Probleme aufweisen, haben Apple und autorisierte Apple Service Provider einen kostenlosen Service für Tastaturen der dafür qualifizierten Computer gestartet.
Eine Liste mit den Computermodellen und weitere Infos zum Serviceprogramm gibt es hier:
Eine Liste mit den Computermodellen und weitere Infos zum Serviceprogramm gibt es hier:
E-Scooter: Regeln für den Straßenverkehr
Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zugestimmt - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen*: u.a dürfen solche Geräte erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nicht auf Gehwegen gefahren werden.
Erst wenn die Bundesregierung die Bedingungen des Bundesrats umsetzt, können E-Scooter rechtsmäßig im Straßenverkehr benutzt werden - was voraussichtlicht im Frühsommer 2019 geschehen wird.
*Details und weitere Bedingungen: Bundesrat / E-Scooter
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dies dazu veröffentlicht:
Und hier noch vom ADAC zum Thema:
Erst wenn die Bundesregierung die Bedingungen des Bundesrats umsetzt, können E-Scooter rechtsmäßig im Straßenverkehr benutzt werden - was voraussichtlicht im Frühsommer 2019 geschehen wird.
*Details und weitere Bedingungen: Bundesrat / E-Scooter
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dies dazu veröffentlicht:
Und hier noch vom ADAC zum Thema:
Biotonne: was hineingehört - und was nicht
Im Bioabfall steckt großes, oft ungenutztes Potenzial – zum Beispiel kann er als Kompost oder für die Energieerzeugung weiter verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass Bioabfall entsprechend entsorgt bzw. weiterverarbeitet oder kompostiert wird.
Doch viele Verbraucher sind sich immer noch nicht so ganz sicher, was eigentlich in die Biotonne gehört - und was nicht. Daher hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Orientierungshilfe veröffentlicht:
Weitere Infos: Umweltbundesamt / Tipps Bioabfälle
Kostenlose Veröffentlichung:
Doch viele Verbraucher sind sich immer noch nicht so ganz sicher, was eigentlich in die Biotonne gehört - und was nicht. Daher hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Orientierungshilfe veröffentlicht:
Weitere Infos: Umweltbundesamt / Tipps Bioabfälle
Kostenlose Veröffentlichung:
Dienstag, 21. Mai 2019
Dürfen Ärzte zukünftig "Gesundheits-Apps" verschreiben?
Laut einem Referentenentwurf vom Bundesministerium für Gesundheit zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ soll es Ärzten künftig ermöglicht werden, ihren Patienten "Gesundheits-Apps" zu verschreiben.
Des Weiteren soll es für Patienten leichter werden, telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden zu nutzen.
Hintergrund: Spätestens ab dem 01.01.2021 müssen die Krankenkassen ihren Kunden eine elektronische Patientenakte anbieten - so ist es im TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) geregelt. Patienten sollen ihre Daten in absehbarer Zeit in diese elektronischen Patientenakte speichern lassen - zunächst noch freiwillig.
Mehr darüber: Bundesministerium für Gesundheit / Ärzte sollen Apps verschreiben
Meldung vom 20.05.2019 aus dem Deutschen Bundestag: Elektronische Patientenakte ab 2021
Anm. Red. v-mag: Es wird wohl kommen, wie es kommen muss: Immer mehr sensible (Patienten-)Daten werden auf elektronischem Wege zusammengeführt, zentral gespeichert und entsprechend verwaltet. Eigentlich eine logische Entwicklung im Zuge des digitalen Fortschritts.
Das Problem: je mehr Schnittstellen und Zugriffsmöglichkeiten auf Daten, desto mehr "Hintertüren" gibt es, die zum Schaden der Patienten ausgenutzt werden können. Das ist besonders heikel im Bezug auf die sensible Natur dieser (Gesundheits-)Daten - vor allem in Verbindung mit deren wirtschaftlichen Nutzen.
Einen kritischen Beitrag darüber veröffentlichten wir hier:
Bereits 2015 veröffentlichten wir außerdem das hier - zwar handelt es sich hierbei um sogenannte "Fitness-Apps"; aber im Grunde läuft es auf das Gleiche hinaus:
Des Weiteren soll es für Patienten leichter werden, telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden zu nutzen.
Hintergrund: Spätestens ab dem 01.01.2021 müssen die Krankenkassen ihren Kunden eine elektronische Patientenakte anbieten - so ist es im TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) geregelt. Patienten sollen ihre Daten in absehbarer Zeit in diese elektronischen Patientenakte speichern lassen - zunächst noch freiwillig.
Mehr darüber: Bundesministerium für Gesundheit / Ärzte sollen Apps verschreiben
Meldung vom 20.05.2019 aus dem Deutschen Bundestag: Elektronische Patientenakte ab 2021
Anm. Red. v-mag: Es wird wohl kommen, wie es kommen muss: Immer mehr sensible (Patienten-)Daten werden auf elektronischem Wege zusammengeführt, zentral gespeichert und entsprechend verwaltet. Eigentlich eine logische Entwicklung im Zuge des digitalen Fortschritts.
Das Problem: je mehr Schnittstellen und Zugriffsmöglichkeiten auf Daten, desto mehr "Hintertüren" gibt es, die zum Schaden der Patienten ausgenutzt werden können. Das ist besonders heikel im Bezug auf die sensible Natur dieser (Gesundheits-)Daten - vor allem in Verbindung mit deren wirtschaftlichen Nutzen.
Einen kritischen Beitrag darüber veröffentlichten wir hier:
Bereits 2015 veröffentlichten wir außerdem das hier - zwar handelt es sich hierbei um sogenannte "Fitness-Apps"; aber im Grunde läuft es auf das Gleiche hinaus:
Montag, 20. Mai 2019
Rückruf via Zeeman: Melaminteller mit Disney-Motiv "Ojo Walli"
Weil bei dem Produkt eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die Migration von Melamin festgestellt wurde, ruft Zeeman zurück:
- Teller aus Melamin mit Disney-Motiv "Ojo Walli"
Verkaufsbezeichnung: Disney Wallie Teller
Chargennummer: CA7009, A57690, 021900 (Etikett auf Rückseite des Produkts)
Seit Januar 2019 bei Zeeman verkauft
Fluggastrechte bei Verspätung / Ausfall und Ärger mit Gepäck
Ob Flugverspätung, Ausfall eines Fluges, beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck: In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Rechte von Passagieren festgelegt.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Überblick darüber, wann Anspruch auf Entschädigung besteht und wie dieser gegenüber der Airline geltend gemacht werden kann:
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt einen Überblick darüber, wann Anspruch auf Entschädigung besteht und wie dieser gegenüber der Airline geltend gemacht werden kann:
ADAC Test: Parkassistenten mit Bremsfunktion
Um beim Rückwärtsfahren Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden, gibt es Parkassistenten für PKW, die u.a. mit einer automatischen Bremsfunktion ausgestattet sind. Personen, die sich eventuell sogar noch bewegen (Fahrradfahrer) und Querverkehr stellen für so ein System besondere Herausforderungen dar.
Und weil schon ab dem Jahr 2020 die Bremsung beim Erkennen von Fußgängern beim Rückwärtsfahren im Euro NCAP Test bewertet wird, hat der ADAC die AEB-Systeme (Autonomous Emergency Braking) von Mercedes, Volvo, BMW, Seat und Skoda in verschiedenen Szenarien getestet.
Neben einer stehenden Fahrzeugattrappe wurde für den Test auch eine stehende Person, ein querender Fahrradfahrer bzw. ein querender PKW eingesetzt.
Die Ergebnisse des Tests mit weiteren Infos dazu gibt es hier:
Und weil schon ab dem Jahr 2020 die Bremsung beim Erkennen von Fußgängern beim Rückwärtsfahren im Euro NCAP Test bewertet wird, hat der ADAC die AEB-Systeme (Autonomous Emergency Braking) von Mercedes, Volvo, BMW, Seat und Skoda in verschiedenen Szenarien getestet.
Neben einer stehenden Fahrzeugattrappe wurde für den Test auch eine stehende Person, ein querender Fahrradfahrer bzw. ein querender PKW eingesetzt.
Die Ergebnisse des Tests mit weiteren Infos dazu gibt es hier:
Samstag, 18. Mai 2019
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal über ...
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"
Diesmal über ...
- Google Maps: Inkognitomodus schützt Nutzerdaten
- Microsoft: Verbesserung beim Datenschutz von Windows 10 und Office 365
- Ransomware: Gandcrab lässt Personalern keine Ruhe
- E-Mail-Verschlüsselung: Die Privatsphäre zu schützen ist keine Wissenschaft
- Social Bots: Mensch oder Maschine am anderen Ende des Netzes?
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"
AGB-Änderungen bei PayPal: Betrügerische E-Mails unterwegs
Weil der Bezahldienst PayPal derzeit seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert (die ersten Änderungen traten bereits am 29. April 2019 in Kraft), nutzen Betrüger diese Phase ebenfalls aus:
Sie verschicken E-Mails mit PayPal-Logo und behaupten darin, dass die PayPal-Kunden den Änderungen aktiv zustimmen müssen. Dies ist allerdings nicht der Fall; die Betrüger versuchen dadurch, an die Zugangsdaten der PayPal-Konten zu gelangen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet hier mit weiteren Infos darüber:
Sie verschicken E-Mails mit PayPal-Logo und behaupten darin, dass die PayPal-Kunden den Änderungen aktiv zustimmen müssen. Dies ist allerdings nicht der Fall; die Betrüger versuchen dadurch, an die Zugangsdaten der PayPal-Konten zu gelangen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet hier mit weiteren Infos darüber:
Freitag, 17. Mai 2019
Europäische Region: Stündlich 30 Menschen mit Tuberkulose diagnostiziert
Das WHO*-Regionalbüro für Europa und das ECDC** haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung veröffentlicht, dass in der Europäischen Region stündlich 30 Menschen mit Tuberkulose diagnostiziert werden.
Demnach leiden von den 275 000 Neudiagnosen und Rückfällen Schätzungen zufolge 77 000 Menschen an schwer behandelbarer multiresistenter Tuberkulose (MDR-Tb).
Wobei sich die Situation in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) günstiger darstellt: hier wurden nur 1041 Menschen mit MDR-Tb registriert.
Doch die meisten Länder in der Region - darunter auch viele aus der EU und dem EWR - tun sich schwer mit der erfolgreichen Behandlung der Patienten.
Demnach leiden von den 275 000 Neudiagnosen und Rückfällen Schätzungen zufolge 77 000 Menschen an schwer behandelbarer multiresistenter Tuberkulose (MDR-Tb).
Wobei sich die Situation in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) günstiger darstellt: hier wurden nur 1041 Menschen mit MDR-Tb registriert.
Doch die meisten Länder in der Region - darunter auch viele aus der EU und dem EWR - tun sich schwer mit der erfolgreichen Behandlung der Patienten.
Wochenreport 20/2019
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 20/2019 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 16. Mai 2019
Schwachstelle in F-Secure Produkten
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Ein lokaler Angreifer kann eine Schwachstelle in F-Secure Internet Security, F-Secure Anti-Virus und F-Secure Client Security ausnutzen, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen.
Betroffene Systeme:
Ein lokaler Angreifer kann eine Schwachstelle in F-Secure Internet Security, F-Secure Anti-Virus und F-Secure Client Security ausnutzen, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen.
Betroffene Systeme:
- F-Secure Anti-Virus < 17.6
- F-Secure Client Security 14.0x
"Blauer Engel" jetzt auch für Windeln
Der "Blaue Engel" ist ein Umweltzeichen und soll beim nachhaltigen Einkauf behilflich sein.
Neuerdings kennzeichnet der "Blaue Engel" auch Einwegwindeln; bislang (Stand: 16.05.2019) haben drei Windeln die Vergabekriterien erfüllt.
Diese Windeln werden zu 100 Prozent aus Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt, sind frei von Kosmetikzusätzen, schadstoffgeprüft und ab sofort in mehreren Drogeriemärkten erhältlich. - Hier werden sie vorgestellt:
Weitere Infos - auch über andere Produkte:
Neuerdings kennzeichnet der "Blaue Engel" auch Einwegwindeln; bislang (Stand: 16.05.2019) haben drei Windeln die Vergabekriterien erfüllt.
Diese Windeln werden zu 100 Prozent aus Zellstoff aus nachhaltiger Forstwirtschaft hergestellt, sind frei von Kosmetikzusätzen, schadstoffgeprüft und ab sofort in mehreren Drogeriemärkten erhältlich. - Hier werden sie vorgestellt:
Weitere Infos - auch über andere Produkte:
Besitzer müssen Solaranlagen und Co. im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen
Wer beispielsweise mit einer Solaranlage, die mit dem Netz verbunden ist, privat Strom erzeugt, muss diese fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Sonst droht der Verlust der Vergütung nach dem EEG / KWKG oder ein Bußgeld. Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden.
Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate - auch wenn das jeweilige Gerät beispielsweise schon seit Jahren in Betrieb ist. Dabei gelten unterschiedliche Anmeldefristen für Bestandsanlagen, Neuanlagen und Batteriespeicher.
Alle bisherigen Einträge (z.B. beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagen-register) reichen nicht aus.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt hier die Details dazu:
Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate - auch wenn das jeweilige Gerät beispielsweise schon seit Jahren in Betrieb ist. Dabei gelten unterschiedliche Anmeldefristen für Bestandsanlagen, Neuanlagen und Batteriespeicher.
Alle bisherigen Einträge (z.B. beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagen-register) reichen nicht aus.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt hier die Details dazu:
Mittwoch, 15. Mai 2019
Sicherheitslücken in diversen Computer-Anwendungen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene Warnhinweise für die hier genannten Computer-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.
Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:
Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:
- Adobe Acrobat und Reader: Mehrere Schwachstellen
- Microsoft Patchday Mai 2019
- Intel Prozessoren und Server Firmware: Mehrere Schwachstellen ermöglichen Privilegieneskalation
- Intel Prozessoren: Mehrere Schwachstellen ermöglichen Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen
- VMware Workstation: Schwachstelle ermöglicht Privilegieneskalation
Infos über Roaming in der EU
Seit dem 15. Juni 2017 fallen beim Telefonieren innerhalb der EU grundsätzlich keine Aufschläge auf die
(nationalen) vereinbarten Tarife mehr an - dadurch können Verbraucher auf Reisen innerhalb der EU zum Heimattarif telefonieren, Nachrichten verschicken und surfen.
Doch es gibt natürlich auch hier einiges zu beachten. Und bei Fernreisen in Nicht-EU-Länder lauern teure "Fallen".
Außerdem gelten ab heute (15.05.2019) beim Roaming feste Kosten-Obergrenzen bezüglich Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder.
Die Verbraucherzentrale Hessen klärt den Wirrwarr auf:
Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat Infos zum Thema veröffentlicht:
Doch es gibt natürlich auch hier einiges zu beachten. Und bei Fernreisen in Nicht-EU-Länder lauern teure "Fallen".
Außerdem gelten ab heute (15.05.2019) beim Roaming feste Kosten-Obergrenzen bezüglich Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder.
Die Verbraucherzentrale Hessen klärt den Wirrwarr auf:
Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat Infos zum Thema veröffentlicht:
Apple Mac OS: Mehrere Schwachstellen
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
In Apple Mac OS bestehen mehrere Schwachstellen. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um die Kontrolle über das System zu übernehmen, ein Programm oder das System zum Absturz zu bringen, beliebige Dateien zu überschreiben und um Daten auszuspähen. Bei einzelnen Schwachstellen genügt es zur erfolgreichen Ausnutzung, ein bösartiges Programm, z.B. aus dem Internet, zu öffnen.
Betroffene Systeme:
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. | Quelle:
In Apple Mac OS bestehen mehrere Schwachstellen. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um die Kontrolle über das System zu übernehmen, ein Programm oder das System zum Absturz zu bringen, beliebige Dateien zu überschreiben und um Daten auszuspähen. Bei einzelnen Schwachstellen genügt es zur erfolgreichen Ausnutzung, ein bösartiges Programm, z.B. aus dem Internet, zu öffnen.
Betroffene Systeme:
- Apple Mac OS < 10.12.7
- Apple Mac OS < 10.13.7
- Apple Mac OS < 10.14.5
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. | Quelle:
Dienstag, 14. Mai 2019
Apple iOS: Mehrere Schwachstellen
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
In Apple iOS bestehen mehrere Schwachstellen. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um die Kontrolle über ein Gerät zu übernehmen, es zum Absturz zu bringen, sowie Informationen auszuspähen oder zu manipulieren. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, eine manipulierte App oder bösartige Webseite zu öffnen.
Betroffene Systeme: Apple iOS < 12.3
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. | Quelle:
In Apple iOS bestehen mehrere Schwachstellen. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um die Kontrolle über ein Gerät zu übernehmen, es zum Absturz zu bringen, sowie Informationen auszuspähen oder zu manipulieren. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, eine manipulierte App oder bösartige Webseite zu öffnen.
Betroffene Systeme: Apple iOS < 12.3
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. | Quelle:
Rückruf via Zeeman: Lederhandschuhe für Damen und Herren
Weil folgende Handschuhe verbotene, bei längerer Einwirkung auf die Haut gesundheitsschädliche Farbstoffe enthalten, ruft Zeeman zurück:
- Lederhandschuhe für Damen und Herren
Artikelnummer: 50133
Artikelcode: C44362/A50133 (steht auf eingenähtem Etikett)
Verkauft: Oktober 2018 bis April 2019
Infos: Gutscheine als Geschenk
Ein Gutschein als Geschenk hat für alle Beteiligten Vorteile, weil ⓐ der Schenker sich keine großen Gedanken machen muss, ob das Geschenk auch wirklich "passt", da ⓑ der Beschenkte sich selbst etwas aussuchen kann und ⓒ der Handel, für den der Gutschein gilt, den Beschenkten als sicheren Kunden damit quasi an sich bindet.
Doch ganz so einfach ist es manchmal dann doch nicht; denn oft gibt es für Gutscheine eine Einlösefrist, der Beschenkte möchte evtl. lieber den Betrag ausgezahlt bekommen oder ihn vielleicht auch teilweise; also Stück-für-Stück einlösen.
Und schließlich gibt es dann noch ratlose Verbraucher, die feststellen, dass ihr Gutschein bereits abgelaufen ist: ist dessen Wert damit für immer verloren?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein klärt dies und mehr auf:
Doch ganz so einfach ist es manchmal dann doch nicht; denn oft gibt es für Gutscheine eine Einlösefrist, der Beschenkte möchte evtl. lieber den Betrag ausgezahlt bekommen oder ihn vielleicht auch teilweise; also Stück-für-Stück einlösen.
Und schließlich gibt es dann noch ratlose Verbraucher, die feststellen, dass ihr Gutschein bereits abgelaufen ist: ist dessen Wert damit für immer verloren?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein klärt dies und mehr auf:
Smart Home: Sicherheitstipps von der Polizei
Immer mehr Haushaltsgeräte kann man mittlerweile auch über das Internet steuern. Solche Geräte nennt man "Intelligente Geräte" oder "Smarte Geräte"; wobei mit "Smart Home" das entsprechend ausgestattete und vernetzte private Zuhause gemeint ist. So können beispielsweise Heizung, Kaffeemaschine, Saugroboter etc. aus der Ferne über das Internet gesteuert werden.
Aber auch das "Smart Home" muss vor Schadsoftware / Angriffen durch Cyberkriminelle geschützt werden; denn die Intelligenten Geräte können bei ungesicherter Netzwerkverbindung ein Einfallstor für Dritte sein.
Die Polizeiliche Kriminalprävention hat daher einige Tipps zum Thema veröffentlicht:
Aber auch das "Smart Home" muss vor Schadsoftware / Angriffen durch Cyberkriminelle geschützt werden; denn die Intelligenten Geräte können bei ungesicherter Netzwerkverbindung ein Einfallstor für Dritte sein.
Die Polizeiliche Kriminalprävention hat daher einige Tipps zum Thema veröffentlicht:
Montag, 13. Mai 2019
Rückruf via Action: LED-Kerze im Glas
Weil bei dem Produkt die Batterie beim Herunterbrennen des Wachses erhitzen und zerbersten kann, ruft die Action Deutschland GmbH zurück:
- LED-Kerze im Glas – Artikelnummer 2571589
EAN 8718964053902, 8718964053919, 8718964053926
Verkauft zwischen dem 26.11.2018 und dem 16.02.2019 in Action-Filialen
Tipps: Bargeldlos sicher bezahlen
Weil das Smartphone vielen Menschen mittlerweile auch als Zahlungsmittel dient, wird es immer wichtiger, das Gerät entsprechend zu schützen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention hat daher hier einige Sicherheitsipps zusammengestellt:
Weitere Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Thema gibt es im Faltblatt:
Infos & Tipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informaitionstechnik (BSI):
Die Polizeiliche Kriminalprävention hat daher hier einige Sicherheitsipps zusammengestellt:
Weitere Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Thema gibt es im Faltblatt:
Infos & Tipps vom Bundesamt für Sicherheit in der Informaitionstechnik (BSI):
Robert Koch Institut: Internetseiten über Antibiotikaresistenzen
Das Robert Koch Institut (RKI) hat seine Webseiten zum Thema Antibiotikaresistenz überarbeitet.
Die Seiten vermitteln Grundwissen über Antibiotikaresistenzen, One Health und Antibiotic-Stewardship-Programmen bis hin zu den Aufgaben und Projekten des RKI in diesem Bereich:
Die Seiten vermitteln Grundwissen über Antibiotikaresistenzen, One Health und Antibiotic-Stewardship-Programmen bis hin zu den Aufgaben und Projekten des RKI in diesem Bereich:
Samstag, 11. Mai 2019
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit einem Special zur Europawahl:
Diesmal mit einem Special zur Europawahl:
- Zur Europawahl sicher online informieren
- Webadressen von Politikern überprüfen
- Abfragen zu persönlichen Daten abwägen
- Unbekannte E-Mail-Anhänge nicht öffnen
- Sicherheitseinstellungen überprüfen und Updates aktuell halten
- Authentische Social-Media-Profile erkennen
Daten auf Festplatte richtig löschen
Wer glaubt, dass durch die Formatierung einer Festplatte alle sich darauf befindlichen Daten wie beispielsweise Programme, Geschäftsdaten und Urlaubsfotos etc. komplett und für immer gelöscht werden, irrt sich: denn die so vermeintlich "gelöschten" Daten lassen sich wiederherstellen.
Das Bundesamt für Sicherheit für Informationstechnik (BSI) erklärt hier, wie das richtige Löschen geht - ohne dafür die Festplatte physikalisch zerstören zu müssen:
Das Bundesamt für Sicherheit für Informationstechnik (BSI) erklärt hier, wie das richtige Löschen geht - ohne dafür die Festplatte physikalisch zerstören zu müssen:
Freitag, 10. Mai 2019
Rückruf: Chaource-Käse; Tradition Emotion, Cremier, Tradition
Wegen Verdacht auf Kontamination mit unerwünschten Bakterien (Escherichia coli) stx1 und eae ruft die franz. Firma LINCET zurück:
- Name: Chaource 250g und 500g
Handelsmarke: Tradition Emotion, Cremier, Tradition
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD):
- Chaource 250g = 18/05/2019, 20/05/2019, 23/05/2019
- Chaource 500g = 16/05/2019
Charge-Nr.: 227078
Identitätskennzeichen: FR10399001CE
Vorsicht: Betrug bei Ferienwohnungen und -häusern über das Internet
Wer über das Internet eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus sucht, sollte Vorsicht walten lassen: denn Kriminelle locken online mit Angeboten für Unterkünfte, die es nicht gibt bzw. deren "Vermieter" ein Betrüger ist.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat hier Tipps veröffentlicht, woran Verbraucher betrügerische Angebote erkennen können:
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat hier Tipps veröffentlicht, woran Verbraucher betrügerische Angebote erkennen können:
Wochenreport 19/2019
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:
- Rückruf via TEDi: Cepewa LED Zottelbälle. Details (PDF 1,8 MB) : Klick
- Rückruf via eZee Elektrorad: eZee Akkus für Elekto-Fahrräder. Details (PDF 79,2 KB) : Klick
- Rückruf via Trio Leuchten: Tischleuchte MERAN. Details: hier
- Rückruf: Schafskäse mit schwarzem Pfeffer von 'Nebrodi Formaggi". Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 19/2019 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 9. Mai 2019
Sicherheitslücken in LibreOffice und Kaspersky Anti-Virus
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für LibreOffice und Kaspersky Anti-Virus veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.
Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:
Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:
Erste deutsche Teststrecke für Elektro-LKW mit Oberleitung in Betrieb
Wer derzeit auf der der A5 in Hessen auf der Strecke zwischen Weiterstadt und Langen/Mörfelden unterwegs ist, wird eventuell große Augen machen: dort ist seit ein paar Tagen neben dem "normalen" Verkehr auch die erste deutsche Teststrecke für Oberleitungs-Hybrid-LKW (OH-LKW) in Betrieb.
Die LKW, die für eine solche Technik ausgestattet sind, verfügen über einen Elektro- und einen Dieselmotor sowie Batterien, die sich über Oberleitungen rasch aufladen lassen. Bis Mitte 2020 soll die Anzahl der OH-LKW auf fünf Fahrzeuge steigen, die mehrmals am Tag diese Strecke befahren. Das zuständige Ministerium hat bislang über 70 Millionen Euro zur Entwicklung der OH-LKW zur Verfügung gestellt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erklärt:
"Der elektrische Antrieb des Hybrid-LKW wird über eine Oberleitung mit Strom versorgt. Während der LKW mit der Oberleitung verbunden ist, fährt er mit Hilfe seines Elektromotors und lädt zugleich seine Batterie auf.
Mit der in der Batterie gespeicherten Energie kann der OH-LKW nach Verlassen der Oberleitungs-strecke weiterfahren und sich außerhalb der Autobahn emissionsfrei bewegen. Für den Fall, dass die Batterie leer ist, hat der OH-LKW noch einen Dieselmotor an Bord. So ist das Weiterfahren des Fahrzeugs immer gesichert."
Quelle: BMU
Die LKW, die für eine solche Technik ausgestattet sind, verfügen über einen Elektro- und einen Dieselmotor sowie Batterien, die sich über Oberleitungen rasch aufladen lassen. Bis Mitte 2020 soll die Anzahl der OH-LKW auf fünf Fahrzeuge steigen, die mehrmals am Tag diese Strecke befahren. Das zuständige Ministerium hat bislang über 70 Millionen Euro zur Entwicklung der OH-LKW zur Verfügung gestellt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erklärt:
"Der elektrische Antrieb des Hybrid-LKW wird über eine Oberleitung mit Strom versorgt. Während der LKW mit der Oberleitung verbunden ist, fährt er mit Hilfe seines Elektromotors und lädt zugleich seine Batterie auf.
Mit der in der Batterie gespeicherten Energie kann der OH-LKW nach Verlassen der Oberleitungs-strecke weiterfahren und sich außerhalb der Autobahn emissionsfrei bewegen. Für den Fall, dass die Batterie leer ist, hat der OH-LKW noch einen Dieselmotor an Bord. So ist das Weiterfahren des Fahrzeugs immer gesichert."
Quelle: BMU
Mittwoch, 8. Mai 2019
Google Android: Mehrere Schwachstellen
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informtaionstechnik (BSI):
Im Mai-Update hat Google mehrere Schwachstellen in seinem Android Betriebssystem geschlossen. Als Folge eines erfolgreichen Angriffs kann der Angreifer die Kontrolle über das Gerät übernehmen, Daten ausspionieren oder das Gerät unbrauchbar machen. Zur erfolgreichen Ausnutzung der Schwachstellen genügt es, eine manipulierte App zu öffnen oder einen Link anzutippen, der zu einer bösartigen Software führt.
Betroffen sind folgende Systeme:
Im Mai-Update hat Google mehrere Schwachstellen in seinem Android Betriebssystem geschlossen. Als Folge eines erfolgreichen Angriffs kann der Angreifer die Kontrolle über das Gerät übernehmen, Daten ausspionieren oder das Gerät unbrauchbar machen. Zur erfolgreichen Ausnutzung der Schwachstellen genügt es, eine manipulierte App zu öffnen oder einen Link anzutippen, der zu einer bösartigen Software führt.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Google Android 7.0
- Google Android 7.1.1
- Google Android 7.1.2
- Google Android 8.0
- Google Android 8.1
- Google Android 9
Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen
Die Polizeiliche Kriminalpävention macht auf das kostenlose Hilfetelefon für Frauen aufmerksam, die von Gewalt betroffen sind. Es bietet rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Beratung in 17 Sprachen an - anonym, kompetent, sicher und barrierefrei:
"Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe.
Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen.
Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung."
Der Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos; es ist innerhalb Deutschland unter der Rufnummer
08000 116 016 oder online erreichbar. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden. Die Beratung kann auch per E-Mail oder im Chat erfolgen.
Hier geht es zur Webseite des Angebots mit weiteren Infos:
"Qualifizierte Beraterinnen stehen den Hilfesuchenden vertraulich zur Seite und vermitteln sie bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe.
Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sichern den Zugang für Frauen mit Behinderung und geringen Deutschkenntnissen.
Auch Angehörigen, Freundinnen und Freunden sowie Fachkräften steht das Hilfetelefon für Fragen und Informationen zur Verfügung."
Der Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos; es ist innerhalb Deutschland unter der Rufnummer
08000 116 016 oder online erreichbar. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden. Die Beratung kann auch per E-Mail oder im Chat erfolgen.
Hier geht es zur Webseite des Angebots mit weiteren Infos:
Essstörungen: Infos und Beratungsangebote
Essstörungen wie Magersucht, Bulimie und Binge-Eating werden von den Betroffenen oft geheim gehalten. Denn solche Erkrankungen werden im persönlichen Umfeld leider immer noch häufig mit Sprüchen abgetan wie beispielsweise: "Selber Schuld, man kann das ja selbst ändern. Ist ja kein Krebs oder sowas...".
Dazu kommt allerdings auch, dass die von einer Essstörung Betroffenen einer Behandlung oft ablehnend gegenüber stehen.
Dabei sind Essstörungen ein ernsthaftes Problem und relativ weitverbreitet - nach Angaben der BZgA leiden von 1.000 betrachteten Personen etwa 30 bis 50 an einer Essstörung. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland im Alter von elf bis 17 Jahren zeigt Symptome von Essstörungen. Außerdem sind Mädchen/Frauen deutlich häufiger betroffen als Jungen/Männer.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher eine Webseite erstellt, die über Essstörungen aufklärt und bei der Suche nach Beratungsangeboten helfen kann:
Dazu kommt allerdings auch, dass die von einer Essstörung Betroffenen einer Behandlung oft ablehnend gegenüber stehen.
Dabei sind Essstörungen ein ernsthaftes Problem und relativ weitverbreitet - nach Angaben der BZgA leiden von 1.000 betrachteten Personen etwa 30 bis 50 an einer Essstörung. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen in Deutschland im Alter von elf bis 17 Jahren zeigt Symptome von Essstörungen. Außerdem sind Mädchen/Frauen deutlich häufiger betroffen als Jungen/Männer.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher eine Webseite erstellt, die über Essstörungen aufklärt und bei der Suche nach Beratungsangeboten helfen kann:
Dienstag, 7. Mai 2019
Raum Cottbus und Senftenberg: Erst "Umfrage" am Telefon, dann Abzocke an der Haustüre
Immer wieder versuchen unseriöse Geschäftemacher, Verbraucher daheim zu überrumpeln und sie zum Kauf überteuerter Waren oder Dienstleistungen zu drängen.
Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, sind solche Gesellen derzeit im Raum Cottbus und Senftenberg unterwegs. Erst werden die Opfer in spe via Telefonanruf eingeladen, an einer Umfrage teilzunehmen; dafür sollen sie auch ein Geschenk erhalten.
Doch dann wird kein Geschenk an die Adresse der Angerufenen geliefert, sondern ein Vertreter steht vor der Tür und versucht, die Betroffenen zum Kauf von beispielsweise Matratzen, Staubsaugern etc zu überreden.
Mehr dazu berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg hier:
Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet, sind solche Gesellen derzeit im Raum Cottbus und Senftenberg unterwegs. Erst werden die Opfer in spe via Telefonanruf eingeladen, an einer Umfrage teilzunehmen; dafür sollen sie auch ein Geschenk erhalten.
Doch dann wird kein Geschenk an die Adresse der Angerufenen geliefert, sondern ein Vertreter steht vor der Tür und versucht, die Betroffenen zum Kauf von beispielsweise Matratzen, Staubsaugern etc zu überreden.
Mehr dazu berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg hier:
Tipps: Unseriöse Kreditvermittler erkennen
Wer auf der Suche nach einem schnellen und unbürokratischen Kredit ist, sollte alle Vorsicht walten lassen. Denn oft verbergen sich hinter der angepriesenen "Soforthilfe" und/oder Kreditangeboten ohne Sicherheiten unseriöse Geschäftsmodelle.
Dahinter stecken Kreditvermittler, die selbst keine Darlehen vergeben; sie reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Diese Tätigkeit verteuert den Kredit ‑ falls er denn überhaupt gewährt wird.
Unseriöse Kreditvermittler ergänzen manchmal ihren "Service" auch noch um weitere, kostenpflichtige Verträge; so kann der Kreditsuchende u.a. auch noch in eine Prepaid-Kreditkarten-Falle geraten.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt auf:
Dahinter stecken Kreditvermittler, die selbst keine Darlehen vergeben; sie reichen Anfragen bloß an Banken weiter. Diese Tätigkeit verteuert den Kredit ‑ falls er denn überhaupt gewährt wird.
Unseriöse Kreditvermittler ergänzen manchmal ihren "Service" auch noch um weitere, kostenpflichtige Verträge; so kann der Kreditsuchende u.a. auch noch in eine Prepaid-Kreditkarten-Falle geraten.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt auf:
Wohin mit dem Elektroschrott?
Hat ein Elektrogerät ausgedient, fragen sich viele Verbraucher: Wohin damit?
Einfach in den Keller verfrachten und hoffen, dass sich das Teil irgendwann in Luft auflöst oder gleich bei einer Sammelstelle der Kommune (meist Recyclinghof) abgeben? Wie ist das mit der Rücknahmepflicht der Händler? Und was gilt für Geräte, die man via Online-Handel erworben hat?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf:
Einfach in den Keller verfrachten und hoffen, dass sich das Teil irgendwann in Luft auflöst oder gleich bei einer Sammelstelle der Kommune (meist Recyclinghof) abgeben? Wie ist das mit der Rücknahmepflicht der Händler? Und was gilt für Geräte, die man via Online-Handel erworben hat?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf:
Montag, 6. Mai 2019
Achtung, gefälschte E-Mails: Rechnungen mit echten Daten
Ein Warnhinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, in denen von angeblich offenen Beträgen bei Online-Bestellungen unter Androhung von "Vollstreckungsmaßnahmen" die Rede ist. Die zip-Datei im Anhang enthält die Schadsoftware Nymaim.
Woran Sie gefälschte E-Mails erkennen und was Sie tun können, erfahren Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW: Erfundene Rechnungen kommen mit echten Daten per E-Mail
Aktuell sind E-Mails im Umlauf, in denen von angeblich offenen Beträgen bei Online-Bestellungen unter Androhung von "Vollstreckungsmaßnahmen" die Rede ist. Die zip-Datei im Anhang enthält die Schadsoftware Nymaim.
Woran Sie gefälschte E-Mails erkennen und was Sie tun können, erfahren Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW: Erfundene Rechnungen kommen mit echten Daten per E-Mail
Rückruf via Trio Leuchten: Tischleuchte MERAN
Die TRIO Leuchten GmbH ruft wegen Gefahr eines Stromschlags folgendes Produkt zurück:
- Tischleuchte MERAN
Art.-Nr.: 506800107
Videos: Basiswissen für Unternehmensmitarbeiter über die IT-Sicherheit
Manche Mitarbeiter von Unternehmen stehen bei Cyber-Verbrecher hoch im Kurs; denn sie haben oft auch Zugriff auf wichtige Unternehmensdaten und Kontakte, die in krimineller Absicht genutzt werden können.
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) vom Landeskriminalamt Niedersachsen hat daher auf ihrer Webseite Videos zur Informations- und IT-Sicherheit für Unternehmensmitarbeiter veröffentlicht:
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) vom Landeskriminalamt Niedersachsen hat daher auf ihrer Webseite Videos zur Informations- und IT-Sicherheit für Unternehmensmitarbeiter veröffentlicht:
ADAC Test: Pkw-Anhänger bis 750 kg
Der ADAC hat sechs ungebremste Anhänger mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von 750 Kilogramm getestet. Im Fokus standen Ausstattung,
Handhabung, Sicherheit und Haltbarkeit.
Das Ergebnis: Drei der einachsigen Anhänger zeigen deutliche Schwächen, zwei davon fallen sogar durch. Der ADAC Test zeigte außerdem: Bei fast keinem Anhänger ist das genaue Leergewicht angegeben. Der Nutzer weiß so nicht, wieviel er zuladen darf, um das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten.
Die ausführlichen Testergebnisse gibt es hier:
Das Ergebnis: Drei der einachsigen Anhänger zeigen deutliche Schwächen, zwei davon fallen sogar durch. Der ADAC Test zeigte außerdem: Bei fast keinem Anhänger ist das genaue Leergewicht angegeben. Der Nutzer weiß so nicht, wieviel er zuladen darf, um das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten.
Die ausführlichen Testergebnisse gibt es hier:
Freitag, 3. Mai 2019
Rückruf: Schafskäse mit schwarzem Pfeffer von 'Nebrodi Formaggi"
Wegen Nachweis von Shigatoxin-bildenden Escherichia coli (E.coli) ruft die Francia Mozzarella GmbH zurück:
- Schafskäse mit schwarzem Pfeffer
Formaggio primo sale al pepe nero
Hersteller: Nebrodi Formaggi s.r.l. in Italien
Inverkehrbringer: Francia Mozzarella GmbH
MHD: 06.08.2019
Los-Kennzeichnung: LOT.070319Y
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal über ...
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"
Diesmal über ...
- Malware: Auch Apple ist nicht unverwundbar
- Kontoübernahme: Wenn Neugier auf Facebook riskant wird
- Phishing: Datendiebstahl statt Spielevergnügen
- WLAN-Hotspots: Streit um öffentliche Router-Nutzung
- Forscher finden Schwachstellen in E-Mail-Signaturprüfung
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"
Wochenreport 18/2019
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:
- Rückruf via Apple: Netzteilstecker mit drei Stiften. Details: hier
- Rückruf via IKEA wegen Reparatur: SUNDVIK Wickeltisch/Kommode. Details: hier
- Regionaler Warenrückruf (Sachsen, Brandenburg) via Netto: Räucherlende (ca. 150g), Marke „Schildauer“. Details: hier
- Rückruf: Käse "Saint Marcellin" und "Saint Félicien" von FROMAGERIE ALPINE.
Details: hier
- Rückruf via TK MAXX: Hundejacke der Marke ‚Barkley & Finn‘. Details: hier
- Rückruf via TEDi und BLACK.de: Ladekabel und USB-Adapter. Details: hier
- Rückruf via Rösner Backstube (Bayern): Knüppelbrötchen. Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 18/2019 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 2. Mai 2019
Mehrere Schwachstellen in E-Mail Programmen ermöglichen Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informtaionstechnik (BSI):
Es bestehen Schwachstellen in den Implementierungen der weitverbreiteten E-Mail-Verschlüsselungsstandards S/MIME und OpenPGP. Die Schwachstellen ermöglichen Angreifern die Veränderung von E-Mails, so dass die Authentizität und Integrität einer Nachricht beim Empfänger nicht sichergestellt werden kann.
Es bestehen Schwachstellen in den Implementierungen der weitverbreiteten E-Mail-Verschlüsselungsstandards S/MIME und OpenPGP. Die Schwachstellen ermöglichen Angreifern die Veränderung von E-Mails, so dass die Authentizität und Integrität einer Nachricht beim Empfänger nicht sichergestellt werden kann.
Google Chrome: Mehrere Schwachstellen
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informtaionstechnik (BSI):
In Google Chrome bestehen mehrere Schwachstellen. Diese können ausgenutzt werden, um Sicherheitsmechanismen zu umgehen, Daten zu manipulieren, den Browser zum Absturz zu bringen oder um beliebige Programme auszuführen. Zur Ausnutzung genügt es, eine Webseite zu öffnen, die bösartigen Code enthält (z. B. durch Anklicken eines Links).
Betroffene Systeme: Google Chrome < 74.0.3729.131
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. | Quelle:
In Google Chrome bestehen mehrere Schwachstellen. Diese können ausgenutzt werden, um Sicherheitsmechanismen zu umgehen, Daten zu manipulieren, den Browser zum Absturz zu bringen oder um beliebige Programme auszuführen. Zur Ausnutzung genügt es, eine Webseite zu öffnen, die bösartigen Code enthält (z. B. durch Anklicken eines Links).
Betroffene Systeme: Google Chrome < 74.0.3729.131
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. | Quelle:
Unseriöse Geschäftspraktiken im Urlaub
Das Europäische Zentrum für Verbraucherschutz (EVZ) warnt Urlauber vor unseriöse "Geschäftspraktiken", bei denen sie zum Kauf von Urlaubszertifikaten oder Timeshare-Verträge gedrängt werden.
Solche Verträge tragen wohlklingende Namen wie beispielsweise Gutschein, Urlaubspaket, Unterkunftsreservierung, VIP-Zertifikate, Voucher etc.
Dies geschieht u.a. durch ein kostenlos angebotenes Rubbellos, das - oh Wunder - einen Gewinn verspricht. Um den Gewinn zu erhalten, sollen die Urlauber an einer kostenlosen "Hotelführung" teilnehmen. Dieses Hotel ist kilometerweit entfernt und die "Gewinner" werden dorthin mit einem Taxi kutschiert.
Dort angekommen gibt es ein mehrere Stunden andauerndes "Verkaufsgespräch", womit versucht wird, den Urlaubern entsprechende Verträge aufzudrängen.
Mehr zu dieser "Geschäftspraxis" erklärt die EVZ hier:
Solche Verträge tragen wohlklingende Namen wie beispielsweise Gutschein, Urlaubspaket, Unterkunftsreservierung, VIP-Zertifikate, Voucher etc.
Dies geschieht u.a. durch ein kostenlos angebotenes Rubbellos, das - oh Wunder - einen Gewinn verspricht. Um den Gewinn zu erhalten, sollen die Urlauber an einer kostenlosen "Hotelführung" teilnehmen. Dieses Hotel ist kilometerweit entfernt und die "Gewinner" werden dorthin mit einem Taxi kutschiert.
Dort angekommen gibt es ein mehrere Stunden andauerndes "Verkaufsgespräch", womit versucht wird, den Urlaubern entsprechende Verträge aufzudrängen.
Mehr zu dieser "Geschäftspraxis" erklärt die EVZ hier:
Verbesserung des Schutzes vor dem radioaktiven Edelgas Radon
Zur Verbesserung des Schutzes vor dem radioaktiven Edelgas Radon hat das Bundesumwelt-ministerium einen Maßnahmenplan veröffentlicht. Das
Dokument erläutert die Strategie von Bund und Ländern zum Schutz vor
Radon. Dazu gehören auch Ziele für die Reduzierung der Exposition
gegenüber Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen.
Der Zerfall von Radon und von seinen Zerfallsprodukten in der Lunge ist nach dem Tabakrauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland.
Das Edelgas entsteht als Zwischenprodukt beim Zerfall von natürlichen radioaktiven Stoffen im Boden. Radon ist geruch-, geschmack- und farblos; es kann aus dem Boden entweichen und sich in der Raumluft von Gebäuden anreichern.
Publikationen:
Der Zerfall von Radon und von seinen Zerfallsprodukten in der Lunge ist nach dem Tabakrauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland.
Das Edelgas entsteht als Zwischenprodukt beim Zerfall von natürlichen radioaktiven Stoffen im Boden. Radon ist geruch-, geschmack- und farblos; es kann aus dem Boden entweichen und sich in der Raumluft von Gebäuden anreichern.
Publikationen:
- Der Radonmaßnahmenplan dient zur Information über die geplanten Maßnahmen von Bund und Ländern zum Schutz vor Radon in Deutschland (PDF, 744 KB): Radonmaßnahmeplan
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Radon-Handbuch hilft bei Hausbau und -sanierung
Mittwoch, 1. Mai 2019
Messenger-Projekt „70 Jahre Grundgesetz“
Am 23. Mai 1949 - vor genau 70 Jahren - trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Nach den Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes das Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist.
Artikel 1, Absatz 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit.
Mit dem Messenger-Projekt „70 Jahre Grundgesetz“ * wird Entstehungsgeschichte des Deutschen Grundgesetzes ab dem 05.05.2019 erlebbar gemacht, in dem 20 Tage lang Nachrichten-Häppchen des fiktiven Erzählers „Karl“ per Messenger an Schülerinnen, Schüler und alle weiteren Interessierten jeden Alters verschickt werden.
Weitere Infos und zur Anmeldung: 70 Jahre Grundgesetz
*Ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Artikel 1, Absatz 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit.
Mit dem Messenger-Projekt „70 Jahre Grundgesetz“ * wird Entstehungsgeschichte des Deutschen Grundgesetzes ab dem 05.05.2019 erlebbar gemacht, in dem 20 Tage lang Nachrichten-Häppchen des fiktiven Erzählers „Karl“ per Messenger an Schülerinnen, Schüler und alle weiteren Interessierten jeden Alters verschickt werden.
Weitere Infos und zur Anmeldung: 70 Jahre Grundgesetz
*Ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
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