Am 23. Mai 1949 - vor genau 70 Jahren - trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Nach den Erfahrungen von zwei Weltkriegen und zwölf Jahren Nationalsozialismus hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes das Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist.
Artikel 1, Absatz 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit.
Mit dem Messenger-Projekt „70 Jahre Grundgesetz“ * wird Entstehungsgeschichte des Deutschen Grundgesetzes ab dem 05.05.2019 erlebbar gemacht, in dem 20 Tage lang Nachrichten-Häppchen des fiktiven Erzählers „Karl“ per Messenger an Schülerinnen, Schüler und alle weiteren Interessierten jeden Alters verschickt werden.
Weitere Infos und zur Anmeldung: 70 Jahre Grundgesetz
*Ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
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