Wer beispielsweise mit einer Solaranlage, die mit dem Netz verbunden ist, privat Strom erzeugt, muss diese fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Sonst droht der Verlust der Vergütung nach dem EEG / KWKG oder ein Bußgeld. Auch Anlagen, die keine Vergütung (mehr) erhalten, müssen eingetragen werden.
Dies gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW),
Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate - auch wenn das jeweilige Gerät beispielsweise schon seit Jahren in Betrieb ist. Dabei gelten unterschiedliche Anmeldefristen für Bestandsanlagen, Neuanlagen und Batteriespeicher.
Alle bisherigen Einträge (z.B. beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagen-register) reichen nicht aus.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt hier die Details dazu:
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