Ein Gutschein als Geschenk hat für alle Beteiligten Vorteile, weil ⓐ der Schenker sich keine großen Gedanken machen muss, ob das Geschenk auch wirklich "passt", da ⓑ der Beschenkte sich selbst etwas aussuchen kann und ⓒ der Handel, für den der Gutschein gilt, den Beschenkten als sicheren Kunden damit quasi an sich bindet.
Doch ganz so einfach ist es manchmal dann doch nicht; denn oft gibt es für Gutscheine eine Einlösefrist, der Beschenkte möchte evtl. lieber den Betrag ausgezahlt bekommen oder ihn vielleicht auch teilweise; also Stück-für-Stück einlösen.
Und schließlich gibt es dann noch ratlose Verbraucher, die feststellen, dass ihr Gutschein bereits abgelaufen ist: ist dessen Wert damit für immer verloren?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein klärt dies und mehr auf:
Dienstag, 14. Mai 2019
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...
-
Ausgeblasene Eier sind ein beliebter Osterschmuck; man kann sie beispielsweise bemalen, mit bunten Stickern bekleben oder mit farbigem Kerze...