Ein Gutschein als Geschenk hat für alle Beteiligten Vorteile, weil ⓐ der Schenker sich keine großen Gedanken machen muss, ob das Geschenk auch wirklich "passt", da ⓑ der Beschenkte sich selbst etwas aussuchen kann und ⓒ der Handel, für den der Gutschein gilt, den Beschenkten als sicheren Kunden damit quasi an sich bindet.
Doch ganz so einfach ist es manchmal dann doch nicht; denn oft gibt es für Gutscheine eine Einlösefrist, der Beschenkte möchte evtl. lieber den Betrag ausgezahlt bekommen oder ihn vielleicht auch teilweise; also Stück-für-Stück einlösen.
Und schließlich gibt es dann noch ratlose Verbraucher, die feststellen, dass ihr Gutschein bereits abgelaufen ist: ist dessen Wert damit für immer verloren?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein klärt dies und mehr auf:
Dienstag, 14. Mai 2019
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