Die Gauner geben sich in den E-Mail als "Steuerverwaltung" oder "Bundesministerium für Finanzen" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbindungen werden nie in dieser Form abgefragt.