Mittwoch, 22. Mai 2019

E-Scooter: Regeln für den Straßenverkehr

Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zugestimmt - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen*: u.a  dürfen solche Geräte erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nicht auf Gehwegen gefahren werden.

Erst wenn die Bundesregierung die Bedingungen des Bundesrats umsetzt, können E-Scooter rechtsmäßig im Straßenverkehr benutzt werden - was voraussichtlicht im Frühsommer 2019 geschehen wird.

*Details und weitere Bedingungen: Bundesrat / E-Scooter

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dies dazu veröffentlicht:

Und hier noch vom ADAC zum Thema:

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