Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zugestimmt - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen*: u.a dürfen solche Geräte erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nicht auf Gehwegen gefahren werden.
Erst wenn die Bundesregierung die Bedingungen des Bundesrats umsetzt, können E-Scooter rechtsmäßig im Straßenverkehr benutzt werden - was voraussichtlicht im Frühsommer 2019 geschehen wird.
*Details und weitere Bedingungen: Bundesrat / E-Scooter
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dies dazu veröffentlicht:
Und hier noch vom ADAC zum Thema:
Mittwoch, 22. Mai 2019
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