Der Bundesrat hat am 17. Mai 2019 der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr zugestimmt - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen*: u.a dürfen solche Geräte erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren und nicht auf Gehwegen gefahren werden.
Erst wenn die Bundesregierung die Bedingungen des Bundesrats umsetzt, können E-Scooter rechtsmäßig im Straßenverkehr benutzt werden - was voraussichtlicht im Frühsommer 2019 geschehen wird.
*Details und weitere Bedingungen: Bundesrat / E-Scooter
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat dies dazu veröffentlicht:
Und hier noch vom ADAC zum Thema:
Mittwoch, 22. Mai 2019
Beliebteste Artikel
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Zweimal im Jahr werden u.a. auch in Deutschland die Uhren umgestellt: Einmal auf die Sommerzeit (am letzten Sonntag im März), dann wiederum...
-
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlic...
-
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer für Eigentümer von Grundstücken einschließlich den Gebäuden (sowie Betrieben der Land- und Forstwirts...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf via go asia-Filialen: Oishi Shrimp Flakes Garnelen-Cracker, 80 g Details: hier Rückr...
-
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlic...