Hat ein Elektrogerät ausgedient, fragen sich viele Verbraucher: Wohin damit?
Einfach in den Keller verfrachten und hoffen, dass sich das Teil irgendwann in Luft auflöst oder gleich bei einer Sammelstelle der Kommune (meist Recyclinghof) abgeben? Wie ist das mit der Rücknahmepflicht der Händler? Und was gilt für Geräte, die man via Online-Handel erworben hat?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf:
Dienstag, 7. Mai 2019
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