Hat ein Elektrogerät ausgedient, fragen sich viele Verbraucher: Wohin damit?
Einfach in den Keller verfrachten und hoffen, dass sich das Teil irgendwann in Luft auflöst oder gleich bei einer Sammelstelle der Kommune (meist Recyclinghof) abgeben? Wie ist das mit der Rücknahmepflicht der Händler? Und was gilt für Geräte, die man via Online-Handel erworben hat?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf:
Dienstag, 7. Mai 2019
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...