Laut einem Referentenentwurf vom Bundesministerium für Gesundheit zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ soll es Ärzten künftig ermöglicht werden, ihren Patienten "Gesundheits-Apps" zu verschreiben.
Des Weiteren soll es für Patienten leichter werden, telemedizinische Angebote wie zum Beispiel Videosprechstunden zu nutzen.
Hintergrund: Spätestens ab dem 01.01.2021 müssen die Krankenkassen ihren Kunden eine elektronische Patientenakte anbieten - so ist es im TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) geregelt. Patienten sollen ihre Daten in absehbarer Zeit in diese elektronischen Patientenakte speichern lassen - zunächst noch freiwillig.
Mehr darüber: Bundesministerium für Gesundheit / Ärzte sollen Apps verschreiben
Meldung vom 20.05.2019 aus dem Deutschen Bundestag: Elektronische Patientenakte ab 2021
Anm. Red. v-mag: Es wird wohl kommen, wie es kommen muss: Immer mehr sensible (Patienten-)Daten werden auf elektronischem Wege zusammengeführt, zentral gespeichert und entsprechend verwaltet. Eigentlich eine logische Entwicklung im Zuge des digitalen Fortschritts.
Das Problem: je mehr Schnittstellen und Zugriffsmöglichkeiten auf Daten, desto mehr "Hintertüren" gibt es, die zum Schaden der Patienten ausgenutzt werden können. Das ist besonders heikel im Bezug auf die sensible Natur dieser (Gesundheits-)Daten - vor allem in Verbindung mit deren wirtschaftlichen Nutzen.
Einen kritischen Beitrag darüber veröffentlichten wir hier:
Bereits 2015 veröffentlichten wir außerdem das hier - zwar handelt es sich hierbei um sogenannte "Fitness-Apps"; aber im Grunde läuft es auf das Gleiche hinaus:
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