Montag, 30. Dezember 2024

Wenn die Nuss nicht schmeckt: Gefahr durch Schimmelpilzgifte

Mit der Herbst -und Winterzeit wurde in vielen Haushalten der Nussknacker wieder ausgepackt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht in diesem Zusammenhang und grundsätzlich darauf aufmerksam, dass beim Verzehr von Nüssen Vorsicht geboten ist. 

Fallen schon beim Schälen der Nüsse/  beim Öffnen der Verpackung Verfärbungen und unangenehme Gerüche auf, sollten sie nicht verzehrt werden. Wenn sie untypisch, gar muffig oder bitter schmecken, sollten sie gleich ausgespuckt und nicht heruntergeschluckt werden.

Zwar ist für die Sicherheit der Lebensmittel zunächst der Hersteller verantwortlich und darüber hinaus entnimmt die amtliche Lebensmittelüberwachung Proben, die in amtlichen Laboratorien analysiert werden Konsumenten können jedoch selbst auch zum Schutz vor Mykotoxinen beitragen: Auf sichtbare und geschmackliche Abweichungen achten sowie Nüsse stets trocken und kühl lagern.  

Hintergrund:

Nüsse werden häufig von den Schimmelpilzarten Aspergillus flavus und Aspergillus ochraceus befallen . Diese bilden, bevorzugt in warmer und feuchter Umgebung, die Mykotoxine („Schimmelpilzgifte“) Aflatoxin und Ochratoxin A, welche schon während der Ernte und des Transports, aber auch während der Vorratshaltung gebildet werden. 

Diese Gifte können bei Menschen zu unterschiedlichen Krankheiten führen, die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen. Mykotoxine sind für Verbraucher auch deshalb so gefährlich, weil sie nicht durch hohe Temperaturen beim Kochen, Braten und Backen zerstört werden.

Beliebteste Artikel