Montag, 17. Januar 2022

Laserpointer sind kein Spielzeug!

Laserpointer werden oft als optische Zeigehilfe beworben. Die kleinen, meist stiftähnlichen Geräte senden einen gebündelten, sichtbaren Lichtstrahl im Wellenlängen-Bereich von 400 bis 780 Nanometer aus. 

Dieser Laserstrahl wird kaum gestreut; dadurch kann man mit dem Strahl auch über große Entfernung punktgenau auf etwas zeigen. Beispielsweise bei Vorträgen auf eine bestimmte Stelle an einer Tafel. 

Keinesfalls sind Laserpointer als Kinderspielzeug gedacht! Denn bei unsachgemäßer Nutzung oder beim Spiel können sie Augenschäden verursachen. Trifft der Strahl eines Laserpointers ins Auge, wird der ohnehin stark gebündelte Strahl von Hornhaut und Linse zusätzlich auf die Netzhaut fokussiert. Es trifft also viel Energie auf eine kleine Fläche. Dadurch können Sehzellen geschädigt oder gar zerstört werden. 

Übrigens sind Laserpointer der Klasse 3B auf dem deutschen Markt verboten; allerdings werden sie manchmal niedriger klassifiziert, teilweise absichtlich um sie dennoch verkaufen zu können. Das stellt ein zusätzliches Risiko dar; denn solche Laser können für die Augen gefährlicher sein als ihre Kennzeichnung es erwarten lässt. 

Grundsätzlich gilt: niemals in den Laserstrahl schauen und ihn auch nicht auf andere richten. Und: für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 

Weitere Infos zum Thema vom BfS: ➝  Laser

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