Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erinnert daran, dass alte Kaminöfen und Heizkamine mit einem Baujahr vor 1985 bis Ende 2017 stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft rund zwei Millionen solcher Öfen.
Tipps dazu: vz Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, 16. März 2017
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