Mittwoch, 13. Januar 2021

Tabakwaren im Postversand sind auch steuerpflichtig!

Das Hauptzollamt Dresden hat in den letzten Wochen tausende Zigaretten, Heets* sowie losen Tabak in Postsendungen sichergestellt. (*Heets = Tabakprodukte - meist in Form von Sticks-  die nicht verbrannt sondern erhitzt werden.)

Oftmals wurde die Ware über das Internet oder soziale Medien in einem anderen Mitgliedsland der EU bestellt und per Post nach Deutschland eingeführt. .

Vorsicht bei solchen Angeboten aus dem Internet; denn nur Tabakwaren mit gültiger Steuerbanderole, die eine Person für ihren Eigenbedarf in einem Mitgliedstaat der EU erwirbt und selbst nach Deutschland befördert, sind steuerfrei. 

Beim Versand von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten per Post ist die Rechtslage eine andere; denn hierbei handelt es sich nach Tabaksteuerrecht um ein gewerbliches Verbringen. Wenn Tabakware aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet wird, ist die Tabaksteuer fällig. Dies gilt für Sendungen von Händlern an privat als auch von privat an privat.

Die fällige Tabaksteuer schulden neben dem Versender auch der Empfänger. Empfänger und Versender haben darüber hinaus mit einem Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren oder der Erhebung eines Zuschlags in Höhe der Tabaksteuer zu rechnen.  |   Quelle: Zoll

Auf der Webseite vom Zoll für Privatpersonen gibt es weitere Infos: www.zoll.de/privatpersonen
(Für Unternehmen: www.zoll.de/unternehmen)

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