Am 01. März 2013 sind für Fahrten mit Fernbuslinien mit einer planmäßigen Wegstrecke von mindestens 250 Kilometern, bei denen zudem der Abfahrts- und Ankunftsort im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaates liegt, neue Regelungen in Kraft gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt gelten diese Regelungen auch in Deutschland. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Übersicht über Ihre Rechte als Fahrgast für Fahrten über und unter 250 km zusammengefasst: Die Rechte der Fahrgäste im (Linien)Busverkehr
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