Der Bundestag hat heute (19.01.2017) einstimmig das Gesetz zur Änderung betäubungs-mittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.
Demnach soll das Gesetz „Cannabis als Medizin“ laut Plan bereits im März 2017 in Kraft treten. Tritt dies ein, können Ärzte Cannabisarzneimittel verschreiben, wenn diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern (z.B. bei Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit). Wenn Schwerkranken nicht anders geholfen werden kann, sollen die Kosten für das Cannabisarzneimittel von den Krankenkassen übernommen werden.
Weitere Infos dazu hier: bundesgesundheitsministerium.de
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