Donnerstag, 19. Januar 2017

Auch für den Privatgebrauch: Strengere Regeln für Betrieb von Drohnen

Drohnen (unbemannte Flugmodelle) begeistern seit einiger Zeit auch "Privatleute". Sei es nun z.B. als Spielzeug für Kinder, als entsprechend ausgestattete Kameradrohne oder in Form eines Modellbausatzes für Hobby-Bastler etc.

Bislang gab es für den Einsatz solcher Drohnen für private Freizeit- und/oder Luftsport-Aktivitäten nicht viele rechtliche Beschränkungen. Das soll sich zukünftig ändern - jedenfalls sind bereits strengere Einschränkungen per Entwurf einer „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ geplant. Verkehrsminister Dobrindt dazu:

"Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre."

Quelle und die wesentlichen, geplanten Änderungen: Bundesverkehrsministerium

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