Freitag, 6. Januar 2017

Grundgesetzänderung für Grundsteuer

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, hat der Bundesrat in einem von ihm eingebrachten Entwurf* gefordert, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten soll.

Ziel des Gesetzes sei es demnach, dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer und damit auch für die zur Grundsteuer gehörenden Bewertungsfragen ausdrücklich zu übertragen. Die Bundesländer selbst sollen nach dem Willen des Bundesrates die Kompetenz zur Festlegung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer erhalten.

*Der Entwurf kann hier heruntergeladen werden (PDF, 899 KB ): 18/10751

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