Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht Nicht-Mitglieder der Genossenschaft Prokon darauf aufmerksam, dass sie - falls bislang noch nicht geschehen - für eine Auszahlung selbst aktiv werden müssen.
Zwar wurden diese Anleger bereits seit Oktober 2016 angeschrieben und um Mitteilung ihrer Bankverbindung gebeten; allerdings ist es eventuell vorgekommen, dass der eine oder andere den Brief vorschnell entsorgt oder ungelesen abgeheftet hat. Diese und weitere Infos bezüglich der Prokon-Insovenz sollten vor allem die Anleger wissen: vz Baden-Württemberg / Infos zur Prokon-Insovenz
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