Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht Nicht-Mitglieder der Genossenschaft Prokon darauf aufmerksam, dass sie - falls bislang noch nicht geschehen - für eine Auszahlung selbst aktiv werden müssen.
Zwar wurden diese Anleger bereits seit Oktober 2016 angeschrieben und um Mitteilung ihrer Bankverbindung gebeten; allerdings ist es eventuell vorgekommen, dass der eine oder andere den Brief vorschnell entsorgt oder ungelesen abgeheftet hat. Diese und weitere Infos bezüglich der Prokon-Insovenz sollten vor allem die Anleger wissen: vz Baden-Württemberg / Infos zur Prokon-Insovenz
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...