Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht Nicht-Mitglieder der Genossenschaft Prokon darauf aufmerksam, dass sie - falls bislang noch nicht geschehen - für eine Auszahlung selbst aktiv werden müssen.
Zwar wurden diese Anleger bereits seit Oktober 2016 angeschrieben und um Mitteilung ihrer Bankverbindung gebeten; allerdings ist es eventuell vorgekommen, dass der eine oder andere den Brief vorschnell entsorgt oder ungelesen abgeheftet hat. Diese und weitere Infos bezüglich der Prokon-Insovenz sollten vor allem die Anleger wissen: vz Baden-Württemberg / Infos zur Prokon-Insovenz
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Immer wieder erhalten Menschen Anrufe von Kriminellen, die mit ständig neuen Methoden versuchen, an sensible Daten wie Kontonummern, Passwör...