Dienstag, 19. November 2019

Verbot von dünnen Plastiktüten

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden - weil leichte Kunststofftragetaschen seltener wiederverwendet werden als solche aus stärkerem Material.

Ausnahmen gibt es für sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", da deren Verbot derzeit zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen würde.

An Stelle von leichten Kunststofftragetaschen sollen sinnvollerweise Mehrweg-Taschen aus Kunststoff und Polyester verwendet werden. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Weitere Infos darüber:
Hier gibt es noch die Kampagnenseite zum Thema vom BMU: www.bmu.de/wenigeristmehr

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