Montag, 25. November 2019

Mehrwegquote für Getränke greift nicht

Anfang des Jahres trat das Verpackungsgesetz in Kraft, das eine Mehrwegquote im Einzelhandel von mindestens 70 Prozent bei Getränkeverpackungen als Ziel nennt.

Verbraucher sollen zudem über eine neue verpflichtende Kennzeichnung am Regal besser darüber informiert werden, ob es sich bei Pfandverpackungen um Einweg oder Mehrweg handelt. Denn Pfand bedeutet immer seltener, dass der Behälter mehrmals aufgefüllt wird, also eine Mehrwegverpackung ist.

Ein Marktcheck von Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden hat gezeigt, wie weit Discounter und Supermärkte von der Mehrwegquote entfernt sind. Die Verbraucherschützer untersuchten den Mehrweganteil in 31 Discountern und Supermärkten in Brandenburg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg.

Das Fazit aus diesem Marktcheck: Manche Discounter boten gar keine Mehrwegflaschen mehr an. Ein Discounter schaffte mit einem Mehrweganteil von 35 Prozent gerade einmal die Hälfte der gesetzlichen Quote.

Auch Supermärkte (ohne Biomärkte) erreichten die Quote nicht. Bioläden hatten den höchsten Mehrweganteil: Mit einer Quote von 57 Prozent kamen sie der Vorgabe am nächsten.

Quelle: vz Hamburg

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