Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert auf seiner Webseite über die neue BAföG-Reform, die seit dem 1. August 2019 wirksam ist.
Dabei geht es u.a. um den Wohnzuschlag, den Freibetrag für Rücklagen und um die neue Regelung für den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag:
Montag, 2. Dezember 2019
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