Hersteller und Händler müssen Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren. Solche Stoffe können z.B. sein: krebserregend, hormonell wirksam oder besonders problematisch für die Umwelt.
Die Auskunftspflicht besteht, wenn solche Stoffe in einer Konzentration
über 0,1 Gewichtsprozent in einem Produkt – wie z.B.
Haushaltsgegenständen, Textilien, Möbeln, Elektrogeräten, Sportartikeln,
Spielzeug – enthalten sind.
Das Umweltbundesamt hat nun seine kostenlose und werbefreie App "Scan4Chem" im Rahmen des EU-LIFE-Projektes AskREACH überarbeitet. Mit "Scan4Chem" haben Verbraucher die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass sie solche Produkte nicht kaufen möchten.
Die App steht ab sofort in Deutschland zum Download bereit. Bis Januar
2020 wird sie in insgesamt 14 europäischen Ländern verfügbar sein.
Hier gibt es die App mit weiteren Infos darüber:
Mittwoch, 18. Dezember 2019
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...