Freitag, 15. Februar 2019

Marktwächter-Beobachtung: Haftungsrisiken bei Direktinvestments oft nicht ausreichend erklärt

Eine Form der Geldanlage ist das Direktinvestment. Hierbei erwerben Anleger Eigentum oder
Mit-Eigentum am jeweiligen Anlageobjekt und vermieten oder verpachten es gleich wieder an den Anbieter zurück. Solche Anlageobjekte sind beispielsweise Schiffscontainer, Baumplantagen und Solaranlagen.

Beobachtungen der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen zeigen allerdings, dass einige Anbieter in ihren Informationsunterlagen nicht ausreichend auf die Risiken und Verpflichtungen hinweisen, die Anleger gerade mit diesem Eigentümer-Status eingehen.

So können laut dem Marktwächter-Team für Anleger finanzielle Verpflichtungen verschiedenster Art entstehen:
  • Wird bei einem Holzinvestment der Anleger Eigentümer eines Grundstücks, kann er durch Zerstörung der Holzernte einen Totalverlust erleiden. Als Grundstückseigentümer muss er dennoch für Abgaben und Steuern und möglicherweise auch für die Grundstückspflege aufkommen.

  • Kommt zum Beispiel bei einem Container der vertraglich vorgesehene Rückkauf nicht zustande, etwa weil das Unternehmen insolvent ist, muss sich der Anleger selbst um den Verkauf bemühen. Braucht er dafür einen Makler oder Vermittler, entstehen zusätzliche Kosten.

  • Fällt das Unternehmen aus, so haftet der Anleger für Wartung und Pflege des Anlageobjekts. Bei einer Baumplantage können beispielsweise weitere Kosten durch den Einsatz von Personal entstehen, das die Bewirtschaftung des Grundstücks übernimmt. Bei Containern können Hafengebühren anfallen.

  • Konsequenz aus der Haftung: Als (Mit-)Eigentümer müssen Anleger möglicherweise über das investierte Kapital hinaus Zahlungen leisten.

In einem vom Marktwächter-Team untersuchten Prospekt zu einem Bauminvestment in Südamerika fehlte z.B. der Hinweis, dass Anleger nach Laufzeitende den Verkauf ihrer Grundstücke selbst organisieren und bis dahin möglicherweise für Steuern und die Grundstückspflege aufkommen müssen.

Die Experten fanden auch diese Formulierung: „Es gibt keine weiteren Umstände, unter denen der Anleger verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen. Insbesondere gibt es keine Umstände, unter denen der Anleger haftet“.

„Diese Aussage ist nicht richtig, da ein Anleger in seiner Eigenschaft als Eigentümer sehr wohl haften kann“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen. „Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, in ihren Informationsunterlagen über mögliche weitergehende Verpflichtungen und Haftungsrisiken aufzuklären“.

Quelle: Marktwächter

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