Mittwoch, 20. Februar 2019

Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn soll gestärkt werden

Durch einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Änderung beförderungs-rechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich" soll der Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn gestärkt werden.

Dieser Gesetzentwurf sieht u.a. eine Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte vor; denn die Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist für die Fahrgäste oft schwierig. Deswegen komme es häufig zu fehlerhaften Adressierungen von Fahrgastbeschwerden.

Mit dem Gesetzentwurf sind auch Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) hinsichtlich der Veröffentlichungsmöglichkeiten der Tarife vorgesehen; denn die Bekanntmachung von Tarifen im Tarif- und Verkehrsanzeiger hat nicht mehr die gewünschte Publizitätswirkung, da sie für den Verbraucher kaum zugänglich ist. Die nötige Publizitätswirkung werde durch das Internet erzeugt.

Quelle: Deutscher Bundestag, 19.02.2019    |   Download Gesetzentwurf (PDF): 19/7837

Beliebteste Artikel