Samstag, 23. Februar 2019

Vorsicht bei Ping-Anrufen: Abzocke durch provozierte Rückrufe

Unter Ping-Anrufen versteht man Anrufe, bei denen der Anrufer das Handy nur kurz klingeln lässt  und dann auflegt. Ziel solcher Anrufe ist es, dass der Handybesitzer neugierig wird und die im Display angezeigte Nummer zurückruft.

So eine Nummer im Display kann oft leicht mit einer lokalen Vowahl verwechselt werden; z.B. gleicht die Vowahl von Koblenz 0261 fast der von Madagaskar 00261. Auch die Vowahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231 erinnern an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231.

Ziel solcher Ping-Anrufe ist es, teure Rückrufe zu provozieren und den Mobilfunkkunden dabei möglichst lange in der Leitung zu halten. Die Täter hinter den Ping-Anrufen profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.


Die Bundesnetzagentur hat nun erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss; sie hat im Mobilfunk u.a. für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum eine klare Preisansage vorgeschrieben.

Die Preisansage muss für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann. (Anm. Red. v-mag: falls die Abzocker sich an die Regeln halten)

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern dennoch davon ab, Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Entsprechende Anrufe können der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.

Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs bereits ergriffenen Maßnahmen gibt es hier: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.

Quelle: Bundesnetzagentur

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