Montag, 28. Mai 2018

Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für pornographische Internetseiten vor

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben die Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern angeordnet. Über diese Rufnummern wurden Werbe-SMS versandt.

Demnach versprachen die Kurznachrichten angebliche Gewinne und enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte.

Offnet ein Nutzer eine solche Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert.

Mehrere hundert Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Werbe-SMS beschwert.

Die Bundesnetzagentur macht darauf aufmerksam, dass SMS-Werbung gesetzlich verboten ist, wenn der Adressat dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.

Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag, wie das oben genannte Abonnement, unbeabsichtigt eingegangen sind, können sie sich zivilrechtlich zur Wehr setzen und die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten. |   Quelle: Bundesnetzagentur

Hier können sich Verbraucher, die ebenfalls von Werbe-SMS betroffen sind, bei der Bundesnetzagentur melden: Bundesneztagentur / Beschwerde einreichen

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