Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor günstigen Dienstleistungsangeboten an der Haustüre; denn oftmals nutzen geschulte Vertreter den Überraschungseffekt, um dem überrumpelten Verbraucher einen teuren Vertrag
aufzuschwatzen.
Ein Beispiel: Eine Brandenburger Firma warb via Werbeflyer mit dem Angebot einer
Heizkörperreinigung für fünf Euro pro Heizkörper. Eine Cottbuserin ließ
sich darauf ein und bestellte die günstige Dienstleistung.
Doch zum
Termin erschien nicht nur eine Mitarbeiterin, die für die Reinigung
zuständig war, sondern ein weiterer Kollege, der die Verbraucherin
wortgewandt zum Kauf einer mehr als 1.000 Euro teuren Matratze
überredete. Sie unterschrieb einen Kaufvertrag und leistete noch vor Ort
eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro.
Sabine Fischer-Volk, Verbraucherrechtsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, erklärt dazu:
„Die oftmals geschulten Vertreter sind darin geübt, den
Überraschungseffekt auszunutzen, und dem überrumpelten Verbraucher einen
teuren Vertrag aufzuschwatzen. Verbraucher, die in eine solche Situation geraten, sollten sich nicht
einschüchtern lassen und den eigentlich ungewollten Vertrag nicht
unterzeichnen.
Keinesfalls sollten Betroffene noch in der Wohnung eine
Anzahlung leisten, da es schwierig sein kann, diese im Nachhinein
zurückzubekommen“, so Fischer-Volk weiter.
Wer unsicher ist, ob es sich
um einen seriösen Dienstleister handelt, kann einen Freund oder
Verwandten bitten, bei dem vereinbarten Termin anwesend zu sein. Haben
Betroffene zu Hause einen unerwünschten Vertrag schließlich doch
unterschrieben, dann ist dieser zwar wirksam, kann aber widerrufen
werden.
„Mit dem Widerrufsrecht haben Verbraucher zum Beispiel bei unerwünschten
Vertragsabschlüssen in der Wohnung oder an der Haustür die Möglichkeit,
sich von dem Vertrag wieder zu lösen“, erklärt die
Verbraucherrechtsexpertin.
Im Falle der anfangs erwähnten Verbraucherin aus Cottbus mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Unternehmen erfolgreich ab und konnte so der Frau helfen, sich von dem
ungewollten Vertrag wieder zu lösen. Das Unternehmen verpflichtete sich
inzwischen, zukünftig korrekt zum gesetzlichen Widerrufsrecht zu
informieren. | Quelle: vz Brandenburg
Einzelheiten über die Kündigungsfrist bei Haustürgeschäften (mit kostenlosem Muster-Widerrufsformular zum Herunterladen) und weiteren Infos: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Haustürgeschäfte
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