Montag, 28. Mai 2018

Vorsicht bei günstigen Dienstleistungsangeboten an der Haustüre

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor günstigen Dienstleistungsangeboten an der Haustüre; denn oftmals nutzen geschulte Vertreter den Überraschungseffekt, um dem überrumpelten Verbraucher einen teuren Vertrag aufzuschwatzen.

Ein Beispiel: Eine Brandenburger Firma warb via Werbeflyer mit dem Angebot einer Heizkörperreinigung für fünf Euro pro Heizkörper. Eine Cottbuserin ließ sich darauf ein und bestellte die günstige Dienstleistung.

Doch zum Termin erschien nicht nur eine Mitarbeiterin, die für die Reinigung zuständig war, sondern ein weiterer Kollege, der die Verbraucherin wortgewandt zum Kauf einer mehr als 1.000 Euro teuren Matratze überredete. Sie unterschrieb einen Kaufvertrag und leistete noch vor Ort eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro.

Sabine Fischer-Volk, Verbraucherrechtsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, erklärt dazu:


Die oftmals geschulten Vertreter sind darin geübt, den Überraschungseffekt auszunutzen, und dem überrumpelten Verbraucher einen teuren Vertrag aufzuschwatzen. Verbraucher, die in eine solche Situation geraten, sollten sich nicht einschüchtern lassen und den eigentlich ungewollten Vertrag nicht unterzeichnen. 

Keinesfalls sollten Betroffene noch in der Wohnung eine Anzahlung leisten, da es schwierig sein kann, diese im Nachhinein zurückzubekommen“, so Fischer-Volk weiter.

Wer unsicher ist, ob es sich um einen seriösen Dienstleister handelt, kann einen Freund oder Verwandten bitten, bei dem vereinbarten Termin anwesend zu sein. Haben Betroffene zu Hause einen unerwünschten Vertrag schließlich doch unterschrieben, dann ist dieser zwar wirksam, kann aber widerrufen werden. 

Mit dem Widerrufsrecht haben Verbraucher zum Beispiel bei unerwünschten Vertragsabschlüssen in der Wohnung oder an der Haustür die Möglichkeit, sich von dem Vertrag wieder zu lösen“, erklärt die Verbraucherrechtsexpertin.

Im Falle der anfangs erwähnten Verbraucherin aus Cottbus mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Unternehmen erfolgreich ab und konnte so der Frau helfen, sich von dem ungewollten Vertrag wieder zu lösen. Das Unternehmen verpflichtete sich inzwischen, zukünftig korrekt zum gesetzlichen Widerrufsrecht zu informieren.   |  Quelle: vz Brandenburg

Einzelheiten über die Kündigungsfrist bei Haustürgeschäften (mit kostenlosem Muster-Widerrufsformular zum Herunterladen) und weiteren Infos:  Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz /  Haustürgeschäfte




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