Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hessen haben über ein halbes Jahr
die Vertriebspraxis von Versicherungsverträgen bei Ratenkrediten
untersucht und ausgewertet. Der Bericht ist hier veröffentlicht (PDF 1,8 MB): www.verbraucher.de/restkreditversicherungen-bericht-2015 .
Zur Erklärung: eine Restkreditversicherung ist eine Versicherung, welche die Rückzahlung der Raten zum Beispiel im Todesfall des Kreditnehmers absichern, damit diese nicht die Erben belasten (man kann auch Schulden erben, wenn man das Erbe nicht ausschlägt. Die Erben erfahren aber vor der Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen allerdings nicht, ob es sich dabei um Schulden handelt).
Dazu können sich Kreditnehmer damit auch gegen
weitere Risiken versichern, die die Rückzahlung des Kredits gefährden
(zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder Arbeitslosigkeit).
Nach Informationen der Verbraucherzentralen werden jährlich ca. 300.000 neue Verträge abgeschlossen. Insgesamt
existieren rund 1,5 Millionen Policen mit einer Gesamtversicherungssumme
von mehr als 10 Milliarden Euro.
Die Verbraucherzentralen berichten weiter, dass Banken und Sparkassen, aber auch Einzelhändler bei Verbrauchern
oft den Eindruck zurücklassen, dass es ohne einen solchen Versicherungsschutz
keinen Kredit gäbe. Doch Restkreditversicherungen seien in der Regel
teuer und ihr Nutzen für Verbraucher oft fraglich. Ausschlusskriterien
in den Bedingungen und Wartezeiten könne sie demnach auch gänzlich nutzlos
werden lassen.
Eva Raabe, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungszentrum Kassel/Nordhessen erläuterte: "Bereits 2007 haben die Verbraucherzentralen in einer Falldokumentation gravierende Übervorteilungen der Verbraucher aufgedeckt", sie fügte hinzu: "Wir wollten nun überprüfen, ob sich an der Vertriebspraxis der Banken
und Versicherer etwas im Sinne der Verbraucher geändert hat."
"Das Ergebnis ist ernüchternd", so Andrea Heyer, Geschäftsführerin der
Verbraucherzentrale Sachsen. "Es fehlt aus Verbrauchersicht an
Wettbewerb in diesem Marktsegment. Dies hat ungünstige Auswirkungen auf
die Kreditnehmer. Diese spiegeln sich unter anderem im Preis und in der
Vertragsgestaltung wider. So fand in den letzten Jahren eine Entwicklung
hin zu Gruppenversicherungsverträgen und Mindestlaufzeiten statt."
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die beiden Finanzexpertinnen die Missstände und den
Reformbedarf der Versicherungen im Detail analysiert und Anforderungen
an ein neues, verbrauchergerechtes Versicherungsprodukt formuliert haben. Die
Ergebnisse der Untersuchung und die daraus resultierenden Forderungen an
Anbieter, Politik und Behörden wurden im Rahmen einer Pressekonferenz
vorgestellt. Quelle: vz Sachsen und vz Hessen
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