Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, dürfen Mobilfunkanbieter von ihren Kunden kein Entgelt für das Versenden von Papierrechnungen verlangen. Es gehöre zu den Vertragspflichten des Anbieters, eine Rechnung in Papierform zu erstellen. Nur bei reinen Onlineangeboten gilt diese Regelung nicht.
Dies ist vor allem für ältere Verbraucher eine enorme Verbesserung; denn viele von ihnen haben oft keine Möglichkeit, online Rechnungen abzurufen und zu prüfen. Wie die Verbraucherzentrale weiter informiert könne Kunden, die bereits ihrem Telefonanbieter Gebühren bezahlt haben diese in voller Höhe rückwirkend bis zum 1. Januar 2012 zurückfordern. Quelle mit den weiteren rechtlichen Details: vz Bayern
Und hier ist der Direktlink für den kostenlosen Download des Musterbriefes von der Verbraucherzentrale Bayern (PDF, 15.5 KB): Musterbrief Rückforderung der Entgelte für Papierrechnungen
Beliebteste Artikel
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Wurzelgräbers Blütenparadies Melisse-Zitronen geschnitten Bio abgepackte Tüten, Netto...
-
Der ADAC hat in seinem neuesten Helmtest gemeinsam mit der Stiftung Warentest die Sicherheit, den Komfort, die Handhabung und den Schadstoff...
-
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wi...