Freitag, 17. April 2015

Verbraucherzentrale: Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Zwar könne bei Neuverträgen negative Zinsen explizit vereinbart werden, Begriffe wie der des Sparkontos wären dann aber laut vzbv irreführend.

Der Hintergrund: Banken müssen derzeit dafür zahlen, wenn sie über Nacht Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) halten. Seit September 2014 liegt dieser negative Zinssatz bei 0,2 %. Es gibt bereits erste Banken, die auf hohe Guthaben negative Einlagezinsen erheben. Der vzbv behhält sich juristische Schritte vor, sollten Banken die Negativzinsen an Verbraucher in unzulässiger Weise weitergeben. Quelle mit weiteren Details: vzbv

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