Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Zwar könne bei Neuverträgen negative Zinsen explizit vereinbart werden, Begriffe wie der des Sparkontos wären dann aber laut vzbv irreführend.
Der Hintergrund: Banken müssen derzeit dafür zahlen, wenn sie über Nacht Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) halten. Seit September 2014 liegt dieser negative Zinssatz bei 0,2 %. Es gibt bereits erste Banken, die auf hohe Guthaben negative Einlagezinsen erheben. Der vzbv behhält sich juristische Schritte vor, sollten Banken die Negativzinsen an Verbraucher in unzulässiger Weise weitergeben. Quelle mit weiteren Details: vzbv
Beliebteste Artikel
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Mit einer neuen App des Zolls können Privatpersonen ihre Internetanmeldungen für Post- und Kuriersendungen (IPK) bis zu einem Wert von 150 E...