Dienstag, 28. April 2015

Digitaler Nachlass: Letzter Wille zu gespeicherten Daten

Die Verbraucherzentrale Saarland rät Nutzern / Kunden von Internetdiensten, auch diese gern als "Gold des 21. Jahrhunderts" bezeichneten Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht.

Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll. Mehr darüber erfahren Sie hier: vz Saarland

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