Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), machte am vergangenen Mittwoch vor dem
Verkehrsausschuss deutlich, dass die Bundesregierung bis zum Frühsommer 2019 auf dem Wege einer
Verordnung die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa
Elektro-Tretrollern (E-Scooter) am Straßenverkehr geregelt haben will:
Von der Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder
selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder
Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6
und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche
Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen.
Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege
befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können.
Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren
genutzt werden.
Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf
nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht. Was
Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht - wie etwa
Elektro-Skateboards -, so sei eine entsprechende Verordnung im
Verkehrsministerium derzeit in Arbeit, erläuterte der Staatssekretär.
Quelle: Deutscher Bundestag, 13.03.2019 (hib 270/2019) .
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