Donnerstag, 5. September 2024

Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen

Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) miteilt, hat das das Bundeskabinett einen vom Bundesjustizminister vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen. 

Zum einen soll der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten erprobt werden. Zum anderen sollen Angriffe auf Personen, die sich – ehrenamtlich oder beruflich – für das Gemeinwohl engagieren, künftig strafrechtlich besser erfasst werden. 

„Wer sich in den Dienst unserer Gesellschaft stellt, verdient unseren besonderen Schutz. Das gilt im Beruf, zum Beispiel als Rettungskraft oder Polizist, und auch im Ehrenamt, etwa beim Engagement in einer Partei oder Bürgerinitiative“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. 

Quelle mit weiteren Infos: ➝ Pressemitteilung BMJ, Nr. 77/2024, 04. September 2024

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