Wenn eine größere Anschaffung ansteht, können mittlerweile viele Verbraucher diese nur dann tätigen, wenn sie einen Kredit aufnehmen.
Seit März 2016 reicht eine realistische Selbsteinschätzung der Verbraucher allerdings nicht mehr aus, um ihre Kreditwürdigkeit unter Beweis zu stellen - seit diesem Datum hat der Gesetzgeber auch die Kreditgeber in eine stärkere Mitverantwortung genommen, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu checken. Soll heißen: Kredite dürfen nur vergeben werden, wenn Verbraucher diese voraussichtlich auch zurückzahlen können.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nun mittels eine Umfrage im Internet herausfinden, wie Banken und Sparkassen ihrer "Prüfpflicht" nachkommen.
Unter www.verbraucherzentrale.nrw/umfrage-kreditwuerdigkeitspruefung können Darlehnsnehmer anonym schildern, wie die Kreditwürdigkeitsprüfung durch das Geldinstitut vorgenommen wurde.
Hintergrund: Versäumt die Bank die "Kreditwürdigkeitsprüfung" oder
patzt sie dabei, kann der Kreditnehmer unter Umständen Ermäßigungen beim
Zinssatz oder sogar Schadenersatz verlangen. Rat und Hilfestellungen
hierzu gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen (bitte die jeweiligen Preise für die Beratung beachten).
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