Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet von zugesandten Fotos, auf denen Eier zu sehen sind, die gleich zwei Stempel tragen.
So besagte etwa der erste Stempel, dass es sich um ein Käfig-Ei aus den Niederlanden handele. Der zweite Stempel deklarierte das Ei als Freiland-Ei aus Baden-Württemberg. In einem anderen Fall wurde der Verbraucherzentrale von komplett ungestempelten Eiern im Handel berichtet.
Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert dies: "Beides ist Verbrauchertäuschung und rechtlich natürlich nicht zulässig,
weil die Herkunft der Eier verschleiert wird. Der Stempel auf dem Ei
gehört zu den Pflichtangaben der Eier-Kennzeichnung und muss
grundsätzlich auf jedem Ei eindeutig und lesbar sein".
Werden Eier in Verpackungen angeboten, wird toleriert, wenn der Erzeugercode bei bis zu 20 Prozent der Eier nicht lesbar ist.
Verbraucher, die mehrfach gestempelte Eier oder auch ungestempelte
Eier in Eier-Verpackungen vorfinden, werden dazu aufgerufen, dies der zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachung oder einer Verbraucherzentrale zu melden.
Näheres zum Erzeugercode auf dem Ei finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/eierstempel
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