Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, dass Präsente per Post aus Ländern außerhalb der EU zur Zoll-Falle werden können. Manche Beschenkte erhalten unerwartet eine deftige Rechnung – nach Monaten.
Wenn z.B. der Onkel aus Amerika spendabel ist und seiner Nichte in Deutschland eine Kette im Wert von 90 € per Paket zukommen lässt, wird die Freude Monate später etwas getrübt sein: Ein Paketdienst forderte in einem solchen Fall plötzlich knapp 16 Euro Zoll nach, dazu
12,25 Euro Bearbeitungsgebühr. Ein Ärgernis, das immer wieder passiert.
Hintergrund: Das deutsche Zollrecht unterscheidet bei Geschenken drei
Kategorien. Privatsendungen mit einem Wert bis einschließlich 45 Euro
sind grundsätzlich zollfrei. Bei Waren im Wert über 45 bis 700 Euro
beträgt der Zoll regelmäßig 15 bis 17,5 Prozent des Warenwerts. Ist das
Präsent noch teurer, rechnet der Zoll je nach Warenart gesondert aus,
was zu zahlen ist.
Kurios ist laut der Verbraucherzentrale allerdings, dass Paketdienste oftmals die Zollkosten an der
Grenze zunächst auslegen. Später verlangen sie das Geld nicht vom
Auftraggeber, sondern vom Empfänger zurück. Darüber hinaus erlauben sich
Unternehmen, für die Abwicklung eine Gebühr zu erheben. So heißt es z.B. bei einem Paketdienst in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die z.B. beim Versand aus
Deutschland greifen: Der Paketdienst XYZ behält sich das Recht vor, Extrakosten für
die Zollabwicklung oder für Dienstleistungen neben der Zollabwicklung
der Sendungen anzusetzen.
Beschenkte können die Annahme eines Paketes aus Übersee natürlich
ablehnen, um sich nicht später mit dem Paketdienstleister
auseinandersetzen zu müssen. Paketdienste empfehlen da lapidar den mit Zoll- und Bearbeitungsgebühren
Beschenkten, sich an den spendablen Absender zu wenden und von ihm das
Geld zurückzuverlangen. Eine heikle, die Beziehung womöglich gefährdende
Empfehlung.
Quelle. vz Nordrhein-Westfalen
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