Samstag, 5. August 2017

Ärgerliche Folgekosten: Paket vom Onkel aus Amerika

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen macht darauf aufmerksam, dass Präsente per Post aus Ländern außerhalb der EU zur Zoll-Falle werden können. Manche Beschenkte erhalten unerwartet eine deftige Rechnung – nach Monaten.

Wenn z.B. der Onkel aus Amerika spendabel ist und seiner Nichte in Deutschland eine Kette im Wert von 90 € per Paket zukommen lässt, wird die Freude Monate später etwas getrübt sein: Ein Paketdienst forderte in einem solchen Fall plötzlich knapp 16 Euro Zoll nach, dazu 12,25 Euro Bearbeitungsgebühr. Ein Ärgernis, das immer wieder passiert.

Hintergrund: Das deutsche Zollrecht unterscheidet bei Geschenken drei Kategorien. Privatsendungen mit einem Wert bis einschließlich 45 Euro sind grundsätzlich zollfrei. Bei Waren im Wert über 45 bis 700 Euro beträgt der Zoll regelmäßig 15 bis 17,5 Prozent des Warenwerts. Ist das Präsent noch teurer, rechnet der Zoll je nach Warenart gesondert aus, was zu zahlen ist.

Kurios ist laut der Verbraucherzentrale allerdings, dass Paketdienste oftmals die Zollkosten an der Grenze zunächst auslegen. Später verlangen sie das Geld nicht vom Auftraggeber, sondern vom Empfänger zurück. Darüber hinaus erlauben sich Unternehmen, für die Abwicklung eine Gebühr zu erheben. So heißt es z.B. bei einem Paketdienst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die z.B. beim Versand aus Deutschland greifen: Der Paketdienst XYZ behält sich das Recht vor, Extrakosten für die Zollabwicklung oder für Dienstleistungen neben der Zollabwicklung der Sendungen anzusetzen.

Beschenkte können die Annahme eines Paketes aus Übersee natürlich ablehnen, um sich nicht später mit dem Paketdienstleister auseinandersetzen zu müssen. Paketdienste empfehlen da lapidar den mit Zoll- und Bearbeitungsgebühren Beschenkten, sich an den spendablen Absender zu wenden und von ihm das Geld zurückzuverlangen. Eine heikle, die Beziehung womöglich gefährdende Empfehlung.

Quelle. vz Nordrhein-Westfalen

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