Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert, ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt die Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Der Unterhaltsvorschuss kann nun bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Die bisherige maximale Bezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.
Weitere wichtige Infos dazu (Betroffene sollten dies unbedingt lesen, da ein rückwirkender Antrag möglichst umgehend gestellt werden sollte, um gültig zu werden): bmfsfj.de/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses
Hier noch Infos dazu, welche Alleinerziehende unter welchen Umständen überhaupt einen solchen Unterhaltsvorschuss beantragen können: bmfsfj.de/der-unterhaltsvorschuss
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