Der Bundestag hat heute (19.01.2017) einstimmig das Gesetz zur Änderung betäubungs-mittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.
Demnach soll das Gesetz „Cannabis als Medizin“ laut Plan bereits im März 2017 in Kraft treten. Tritt dies ein, können Ärzte Cannabisarzneimittel verschreiben, wenn diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern (z.B. bei Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit). Wenn Schwerkranken nicht anders geholfen werden kann, sollen die Kosten für das Cannabisarzneimittel von den Krankenkassen übernommen werden.
Weitere Infos dazu hier: bundesgesundheitsministerium.de
Beliebteste Artikel
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...