In Zeiten der Niedrigzinsen, in denen Banken nur noch verhältnismäßig wenig Geld mit Krediten und Co. verdienen können, werden die Geldhäuser scheinbar immer kreativer wenn es darum geht, doch noch hier und da ein paar Euro von ihren Kunden abzukassieren.
Das reicht von erhöhten Kontoführungsgebühren bis hin zu diversen anderen Dienstleistungen (siehe dazu auch die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.09.2017: Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse ). Demnach ist nicht jede Forderung rechtens!
Die Verbraucherzentrale Hamburg macht darauf aufmerksam, dass Bankkunden daher ihr Geld für bestimmte bereits bezahlte Forderungen zurückverlangen können - welche diese sind erfahren Sie hier (mit kostenlosem Musterbrief zur Rückforderung von zu Unrecht abgebuchten Entgelten): vz Hamburg
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