Ab heute (1. Dezember 2022) tritt in der Schweiz das überarbeitete Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) in Kraft. Es regelt dort neu nahezu alle Gentests.
Mit dem überarbeiteten Gesetz sollen Missbräuche verhindert und der Schutz der Persönlichkeit gewahrt werden.
Einige zentrale Regeln gelten bei allen Gentests in der Schweiz: die betroffene Person muss in den Test einwilligen; es dürfen also keine heimlichen Gentests für Drittpersonen gemacht werden. Bei urteilsunfähigen Personen, wie etwa kleinen Kindern, dürfen nur Gentests durchgeführt werden, die medizinisch notwendig sind.
Zusätzlich zur Gesetzesrevision informiert das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Website umfassend über die verschiedenen Arten von Gentests und darüber, was bei den Tests zu beachten ist. (Natürlich nur gültig in der Schweiz!)
- Für die Bevölkerung: Gentests beim Menschen in der Schweiz
- Für Fachpersonen:
Veranlassung und Durchführung von genetischen Tests in der Schweiz