Dienstag, 2. August 2022

Anschlussrehabilitation: Zugang seit 1. Juli 2022 erleichtert

Unter einer "Anschlussrehabilitation" versteht man eine eine ambulante oder stationäre Reha, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt wird. 

Seit dem 1. Juli 2022 wurde der Zugang zu einer solchen Anschlussrehabilitation erleichtert. Demnach gilt nun, dass bei bestimmten Krankheitsbildern eine Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die gesetzliche Krankenkasse entfällt. 

So beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die neuen Regelungen am 16. Dezember 2021 beschlossen. Er setzte damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) um. 

Weiter Infos: ➝ Zur Themenseite "Medizinische Rehabilitation" auf der Website des G-BA

Beliebteste Artikel