Neben der Gasumlage kommt wohl noch ein weiterer Preisfaktor auf die Verbraucher zu: die Gasspeicherumlage für die Energiehändler - wobei die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Unternehmen diese Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen.
Die Speicherumlage beträgt ab ab dem 1. Oktober 2022 pro Kilowattstunde 0,059 Cent
(0,59 EUR/Megawattstunde). Mit dieser neuen Umlage sollen die Kosten für die Einspeicherung von Gas nach § 35e EnWG gedeckt werden.
Weitere Infos zum Thema (PDF, 79 KB):
➝ Trading Hub Europe - FAQ zu Gasbeschaffungsumlage/Gasspeicherumlage