Donnerstag, 18. August 2022

Telekommunikationsdienste zur Grundversorgung sollen für alle erschwinglich sein

Jeder Verbraucher hat das Recht auf eine Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Internetzugangsdienst zu einem erschwinglichen Preis für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. 

Die Bundesnetzagentur hat am 16.08.2022 die Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort veröffentlicht.

Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht werden, sollen die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten. 

Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss kann der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch werden regionale Besonderheiten Rechnung getragen, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können. 

Die Mindestanforderungen für Sprachkommunikationsdienste sowie für den Internetzugangsdienst wurden in der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung festgelegt, die zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist ➝ www.bundesnetzagentur.de/tkmv

Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur, 16.08.2022

Beliebteste Artikel