Am 10.08.2022 hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge künftig zur öffentlichen Wasserversorgung - als einer Aufgabe der Daseinsvorsorge - auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch mehr Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört.
Dabei haben die Städte und Gemeinden weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Allerdings sollten die Trinkwasserbrunnen möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden.
Derzeit gibt es deutschlandweit schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.
Auch als Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne seien öffentliche Trinkbrunnen eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen.
Diese Gesetzesnovelle passiert zunächst den Bundesrat, bevor der Bundestag sie verabschieden kann. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.08.2022, Nr. 106/22