Freitag, 5. August 2022

Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen ab sofort wieder möglich

Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitteilt, hat er eine telefonische Krankschreibung via Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen wieder aktiviert. Diese Corona-Sonderregelung gilt vorerst befristet bis 30. November 2022.

Gründe dafür sind steigender Corona-Infektionszahlen und die in den kommenden Monaten zu erwartende Erkältungs- und Grippesaison. Somit sollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. 

Niedergelassene Ärzte müssen sich hierbei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.  

Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung G-BA vom 04.08.2022

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