Seit September sind in der EU nur noch Laserpointer der Laserklassen 1 und 2 erlaubt. - damit wurde die maximal erlaubte Leistung 1 Milliwatt (1mW) begrenzt. Die Laserklassen 1M und 2M entfallen für Laserpointer.
Hintergrund: Immer wieder kommt es durch den Missbrauch starker Laserpointer zu Vorfällen im Straßen- oder Flugverkehr; u.a. weil Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Ein weiteres Problem sind Augenschäden - vor allem bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die durch den unsachgemäßen Gebrauch entstehen können. Das zeigen auch Daten aus Augenkliniken.
Beim Erwerb und Gebrauch eines Laserpointers sollte laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Folgendes geachtet werden:
- Kaufen und verwenden Sie – wenn überhaupt – möglichst nur Laserpointer der Klasse 1.
- Kaufen Sie keine Laserpointer mit höheren Leistungen jenseits 1mW oder als Schnäppchen im Onlinehandel über einschlägige Marktplätze.
- Kaufen Sie keine gefährlichen Laserprodukte, die im ➝ Europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate oder der nationalen Datenbank der BAuA für gefährliche Produkte ➝ www.baua.de/produktrueckrufe gelistet sind.
- Achten Sie auf Kennzeichnungen und Warnhinweise. Kaufen Sie keine Laserpointer, bei denen Informationen zur Leistung fehlen.
- Richten Sie nie einen Laserstrahl auf Menschen. Blicken Sie nie absichtlich in einen Laserstrahl.
- Bei einem unabsichtlichen Blick in einen Laserstrahl schließen Sie bewusst die Augen und bewegen Sie den Kopf aus dem Strahl.
- Bewahren Sie Laserpointer für Kinder und Jugendliche unzugänglich auf. Sie sind kein Spielzeug.