Manche Krankenkassen haben sich in der Vergangenheit öfter mal quer gestellt, wenn es um die Wahl und Lieferung von Inkontinenzhilfen ging. Eine neue Vorgabe soll seit März eine bessere Versorgung sicherstellen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beschreibt, welche Rechte Betroffene auf diesem Gebiet nun haben: verbraucherzentrale.nrw/kassenleistung-inkontinenzhilfen
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